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TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren / Neue "Elektrokleinstfahrzeuge": Beim Kauf auf Allgemeine Betriebserlaubnis und Straßenzulassung achten / Versicherungsplakette ist Pflicht (F

Geschrieben am 04-07-2019

Köln (ots) -

Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der
Verordnung für "Elektrokleinstfahrzeuge" ist in Deutschland eine neue
Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen
Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte
E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen
Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo
20 fahren dürfen und nur Radwege oder - wenn diese nicht vorhanden
sind - die Fahrbahn benutzen dürfen. Gehwege sind tabu.

Wer sich für den Kauf eines E-Scooters interessiert, sollte
unbedingt beachten, dass das Modell über eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelgenehmigung verfügt. "Ohne
Einzelgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis durch das
Kraftfahrt-Bundesamt ist ein E-Scooter nicht für die Nutzung auf
öffentlichen Straßen zugelassen. Solche anderen Elektro-Fahrzeuge
dürfen nur als Spielgeräte auf privatem Gelände benutzt werden", so
Thomas Rohr, Zweiradexperte von TÜV Rheinland. Das heißt auch: Die
meisten E-Scooter, die bereits vor dem 15. Juni 2019 gekauft wurden,
besitzen keine Zulassung für die Nutzung auf öffentlichen Straßen.
Hier sollte man sich gegebenenfalls nochmals genau in den
Bedienhinweisen informieren.

Elektrostehroller dagegen, die in einem Leihsystem betrieben und
genutzt werden, verfügen üblicherweise über die erforderliche
Genehmigung und die - ebenfalls vorgeschriebene -
Haftpflichtversicherung mit der Versicherungsplakette am Fahrzeug.

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Vor dem Kauf eines E-Scooters empfehlen die Fachleute von TÜV
Rheinland zudem, sich genau zu informieren. Es gibt sehr große
Unterschiede beim Preis, aber auch bei Eigenschaften, Qualität und
Leistungsfähigkeit der Modelle. Wichtig ist es, sich genau darüber
klar zu sein, wie der Elektrostehroller genutzt werden soll; so
spielt die Reichweite des Akkus eine Rolle bei der täglichen Nutzung.
Rund 20 Kilometer sollten es sein. Auch die Ladezeit kann für
Vielfahrer relevant sein. Soll der Roller regelmäßig in Bus und Bahn
transportiert werden, spielen Gewicht und Handhabung eine sehr große
Rolle. "Unabhängig vom Modell empfehlen wir, nur bei bekannten
Händlern und seriösen Quellen zu kaufen", so Rohr. Dies sei
beispielsweise bei Reklamationen, für die Wartung oder in
Garantiefällen wichtig.

"Balanceakt": Vor dem Start die Handhabung und Bedienung üben

Vor der ersten Fahrt ist es empfehlenswert, die Gebrauchsanweisung
genau zu lesen und zu befolgen. Dies gilt vor allem für die
Sicherheitsausstattung und die Handhabung des Akkus sowie des
Ladesystems. Dies gilt aber auch für die Fahreigenschaften des
Elektrorollers. "Mit dem E-Scooter zu fahren gleicht einem Balanceakt
- im wahrsten Sinne des Wortes. Selbst für geübte Radfahrer ist die
Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl. Besonders die
andersartige Lenkung und die kleinen Durchmesser der Räder sind
gewöhnungsbedürftig. Es ist sinnvoll, vor dem ersten Start
idealerweise in einem geschützten Raum Handhabung und Fahrverhalten
zu üben, um die Fahreigenschaften genau kennen zu lernen", so der
Experte. Ziel sei es, den Elektroroller im Straßenverkehr auch in
unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu können.

Kurvenfahrten, anhalten, bremsen, Gas geben: Diese Manöver sollten
speziell geübt werden. Aufgrund der relativ kleinen Raddurchmesser
reagieren die E-Scooter auch völlig anders als beispielsweise
Fahrräder auf kleinere Unebenheiten, Bodenwellen, an Bordsteinkanten
oder beim Wechsel des Straßenbelags und auf Kopfsteinpflaster.
Deshalb sollten auch stets beide Hände möglichst an der Lenkstange
bleiben. Eine Ausnahme bildet das Abbiegen: Hier empfehlen die
Fachleute wie beim Radfahren deutliche Handzeichen zu geben und genau
auf den Verkehr, die Vorfahrtsregeln sowie andere Verkehrsteilnehmer
zu achten.

Gegenseitige Rücksicht sehr wichtig

Schließlich plädieren die Fachleute von TÜV Rheinland dafür, stets
einen Helm bei der Fahrt mit dem E-Roller zu nutzen, auch wenn dies
in Deutschland keine Pflicht ist. Helle, auffällige Kleidung,
Reflektoren oder eine Warnweste sind ebenfalls sinnvoll, besonders
bei der Fahrt in der Dämmerung oder Dunkelheit. TÜV Rheinland-Experte
Thomas Rohr: "E-Scooter stellen eine neue Form der Mobilität dar.
Besonders in der Zeit, bis wir die Roller im Straßenbild gewohnt sind
und sie sich möglicherweise fest etabliert haben, ist gegenseitige
Rücksicht wichtig. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer vom Lkw über
Autofahrer und die Rollerfahrer selbst bis hin zu Radfahrern und
Fußgängern. Denn die Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben."

Hintergrundinformationen zum Thema E-Scooter unter
www.tuv.com/presse bei TÜV Rheinland



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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