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Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

Geschrieben am 04-07-2019

Berlin (ots) - Seit dem 15. Juni 2019 sind elektrische Tretroller,
so genannte E-Scooter, für den öffentlichen Straßenverkehr
zugelassen. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sollen dazu
beitragen, Mobilität modern und umweltfreundlich zu machen. Aber
schon in den ersten beiden Wochen ereigneten sich mehrere schwere
Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, worauf zu
achten ist, damit der Fahrspaß auch sicher bleibt.

Rechtlicher Rahmen

E-Scooter und Segways, die ebenfalls zu den
Elektrokleinstfahrzeugen zählen, dürfen nicht schneller als 20 km/h
fahren. Sie sind versicherungspflichtig. Sie müssen
Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen, das heißt, sie
müssen zum Beispiel mit einem funktionierenden Brems- und Lichtsystem
und einer Warnklingel ausgestattet sein. Personen ab 14 Jahren können
die Fahrzeuge nutzen. Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahren
dürfen E-Scooter nur auf Radwegen und Fahrradstraßen. Wenn diese
fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen
sind tabu.

Sicherheitstipps

Auch für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die Straßenverkehrsordnung.
Abgesehen davon sollten Fahrerinnen und Fahrer folgende Regeln zu
ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer beachten:

- Fahren Sie möglichst hintereinander.
- Fahren Sie auf den Fahrbahnen möglichst weit rechts.
- Kündigen Sie einen Fahrbahnwechsel oder eine Richtungsänderung
rechtzeitig an.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport
oder Anhänger sind nicht gestattet.
- Es besteht keine Helmpflicht, aber das Tragen eines Helms wird
empfohlen, ebenso wie reflektierende Kleidung bei schlechter
Sicht und Dunkelheit.
- Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben
Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.

Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz

Warum ist die Sicherheit auf dem E-Scooter überhaupt ein Thema für
die gesetzliche Unfallversicherung? Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen entschädigen nicht nur bei Arbeits-, sondern auch bei
Wegeunfällen. Gerade Unfälle im Straßenverkehr haben häufig schwere
Folgen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rücken deshalb
aktuell das Thema Verkehrssicherheit in den Fokus ihrer
Präventionskampagne kommmitmensch. Unter dem Slogan "blöde Idee"
weisen sie auf gefährliches Risikoverhalten im Straßenverkehr hin.

Dazu Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV): "E-Scooter werden nur dann eine sinnvolle
Ergänzung unserer Mobilität sein, wenn sie möglichst sicher im
Straßenverkehr genutzt werden können. Wir hätten deshalb eine
obligatorische Prüfung für die Fahrerinnen und Fahrer begrüßt. Jeder
und jede sollte prüfen, ob sie das Gerät beherrschen, bevor sie am
Straßenverkehr teilnehmen. Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir auch
einen Helm. Der Verkehrsraum wird immer enger. Wenn wir alle sicher
ans Ziel kommen wollen, geht das nur mit Umsicht und Rücksicht auf
die anderen Verkehrsteilnehmer."

Natürlich können E-Scooter auch im innerbetrieblichen Verkehr
eingesetzt werden. Dann gilt, dass sie in die Gefährdungsbeurteilung
mit einbezogen werden müssen. Das heißt, der Arbeitgeber muss unter
anderem festlegen, ob zum Beispiel ein Helm getragen werden muss oder
nicht.

Weitere Hinweise unter:

http://ots.de/bRFAJP

http://ots.de/dkp2Z4



Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell


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