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Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018 - Meldedatenabgleich sorgt für Beitragsgerechtigkeit (FOTO)

Geschrieben am 02-07-2019

Köln (ots) -

- Erträge aus dem Rundfunkbeitrag bleiben 2018 mit rund 8 Mrd.
Euro nahezu konstant, Meldedatenabgleich stabilisiert den
Wohnungsbestand beim Beitragsservice
- Urteile von Bundesverfassungsgericht und Europäischem
Gerichtshof sorgen für Rechtssicherheit, Befreiung für
Nebenwohnungen eine der Herausforderungen im Berichtsjahr
- Nutzung der Online-Formulare steigt um knapp 43 %, Website und
Service-Portal für Unternehmen mit deutlichen Zuwächsen bei den
Zugriffen
- Zahl der Beitragskonten im Mahnverfahren sinkt um fast ein
Fünftel, Anzahl der Maßnahmen im Forderungsmanagement erneut
rückläufig

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erzielte
2018 Erträge aus dem Rundfunkbeitrag von 8,009 Mrd. Euro. Nach der
rückläufigen Entwicklung der vergangenen drei Jahre sind die Erträge
damit erstmals seit 2014 wieder gestiegen. Der Anstieg fiel mit 0,43
% jedoch nur minimal aus. Insgesamt 7,858 Mrd. Euro flossen an ARD,
ZDF und Deutschlandradio, 151 Mio. Euro erhielten die
Landesmedienanstalten.

Während die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten
Betriebsstätten zum Vorjahr um 1,4 % auf 3,9 Mio. zunahm, stieg die
Zahl der Wohnungen 2018 auf 39,5 Mio. - ein Plus von 1 %.
Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Personen, die aus
sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind:
Erstmals mussten 2018 über 3 Mio. Personen keinen Rundfunkbeitrag
zahlen. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld
oder Arbeitslosengeld II.

Zum vierten Mal in Folge rückläufig war die Zahl der
Beitragskonten im Mahn- und Vollstreckungsverfahren - sie sank 2018
um 17,7 % auf 3,5 Mio. Grund für den erneuten Rückgang ist der
Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die im
Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag neu angemeldet worden
waren. Einige der Neuangemeldeten hatten nicht auf die
Klärungsschreiben des Beitragsservice reagiert und waren so ins
Mahnverfahren gerutscht.

Deutlich steigern konnte der Beitragsservice die Nutzung seiner
Online-Services. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der Aufrufe
der Website rundfunkbeitrag.de um fast ein Fünftel (18,5 %) auf 31,7
Mio. zu. Die Zugriffe auf die Online-Formulare erhöhten sich um 42,6
% auf 2,88 Mio. Fast alle eigeninitiierten Anmeldungen zum
Rundfunkbeitrag werden mittlerweile online übermittelt. Auch die
positive Resonanz auf das Service-Portal für Unternehmen hält
unvermindert an. Die Anzahl der registrierten Nutzer/-innen kletterte
auf rund 219.000. Das ist 11 % mehr als im Vorjahr.

Für mehr Beitragsgerechtigkeit - Meldedatenabgleich 2018
stabilisiert Wohnungsbestand

Hauptgrund für den leichten Anstieg des Wohnungsbestandes beim
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der zweite
bundesweite Meldedatenabgleich, der am 6. Mai 2018 startete. Zu
diesem Stichtag übermittelten die Einwohnermeldeämter die Meldedaten
zu allen volljährigen Bürgern/-innen an den Beitragsservice. Der
Abgleich soll sicherstellen, dass der Datenbestand des
Beitragsservice aktuell bleibt, und für Beitragsgerechtigkeit sorgen.

Potenzielle Beitragszahler/-innen, deren Anschrift keiner bereits
zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden konnte,
wurden vom Beitragsservice angeschrieben, um zu klären, ob eine
Anmeldung notwendig ist. Bis Ende 2018 verschickte der
Beitragsservice insgesamt 3,3 Mio. Klärungsschreiben. Die letzten
Erstklärungsschreiben wurden im Februar 2019 versandt. Teilten die
Angeschriebenen mit, dass für die jeweilige Wohnung bereits der
Rundfunkbeitrag gezahlt wird, wurden alle Angaben unverzüglich
gelöscht.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 meldete der Beitragsservice auf
dieser Basis rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag an. Ein
abschließendes Fazit, insbesondere zu den Ertragsauswirkungen des
Meldedatenabgleichs, ist erst möglich, wenn alle Rückmeldungen
bearbeitet worden sind. Dies wird voraussichtlich im kommenden Jahr
der Fall sein.

"Nach den bisherigen Ergebnissen kann man jedoch bereits jetzt
festhalten, dass es eine Vielzahl an Wohnungen gab, für die ohne den
Meldedatenabgleich unberechtigterweise kein Rundfunkbeitrag gezahlt
worden wäre", erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des
Beitragsservice. "Insofern wurde die Zielsetzung des
Meldedatenabgleichs, für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen, erreicht."

Bundesverfassungsgericht fordert Befreiungsmöglichkeit für
Nebenwohnungen - Beitragsservice sorgt für rasche Umsetzung des
Urteils

Neben der Durchführung des bundesweiten Meldedatenabgleichs war
die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2018
eine der zentralen Herausforderungen des Beitragsservice im
Berichtsjahr. Das Gericht hat den Rundfunkbeitrag grundsätzlich für
verfassungsgemäß erklärt. Gleichwohl legte es fest, dass bis zur
Neuregelung durch den Gesetzgeber und ab dem Tag der
Urteilsverkündung diejenigen Personen auf Antrag von der
Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung zu befreien sind, die
bereits nachweislich den Rundfunkbeitrag für ihre Hauptwohnung
zahlen.

Da der Beitragsservice bis dato keine Informationen zu
Nebenwohnungen erfasst und gespeichert hatte, bestand nach dem Urteil
die dringlichste Aufgabe darin, Systeme und Prozesse entsprechend neu
zu gestalten. Zeitnah stellte der Beitragsservice den
Beitragszahlern/-innen ein neues Antragsformular bzw. einen
Online-Dialog auf rundfunkbeitrag.de zur Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen zur Verfügung.

Bis Ende 2018 gingen insgesamt 233.500 Vorgänge zur Befreiung für
Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein. Das entspricht einem
arbeitstäglichen Aufkommen von rund 2.000 Vorgängen. Bis zum Stichtag
31. Dezember konnte bereits gut die Hälfte dieser Vorgänge bearbeitet
werden. Auch wenn sich die Vorgangszahlen seither deutlich reduziert
haben, wird die Bearbeitung der Anträge das Geschäft im
Beitragsservice noch in den kommenden Monaten maßgeblich bestimmen.
"Eine Aussage zur Gesamtzahl an Nebenwohnungen, für die in keinem
Fall ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, sowie zu den
Ertragsauswirkungen ist derzeit auch wegen fehlender Erfahrungswerte
bzw. amtlicher Daten noch nicht abschließend möglich", so Dr. Stefan
Wolf. Ein klareres Bild werde man in einigen Monaten haben, sobald
das Gros der Vorgänge abgearbeitet sei. Zum 31. Dezember 2018 führte
der Beitragsservice rund 19.500 befreite Nebenwohnungen in seinem
Bestand.

ÜBER DEN BEITRAGSSERVICE

Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige
Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging
2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende
2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die
Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des
Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 46 Mio. privaten und
nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter
rundfunkbeitrag.de.



Pressekontakt:
Christian Greuel
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse@rundfunkbeitrag.de

Original-Content von: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, übermittelt durch news aktuell


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