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Krankenkasse will nicht zahlen: Legal-Tech-Service hilft Patienten kostenlos (FOTO)

Geschrieben am 02-07-2019

Hamburg (ots) -

Der neue Legal-Tech-Service "Widerspruch.Online" aus Hamburg
greift Patienten unter die Arme, wenn Kranken- oder Rentenkassen
beantragte Leistungen nicht zahlen wollen. Eine online erteilte
Vollmacht sowie das Foto des ablehnenden Bescheids sind alles, was es
für den Widerspruch durch einen Rechtsanwalt braucht - ganz ohne
Kosten. Betreiber des digitalen Rechtsdienstes sind die erfahrenen
Hamburger Rechtsanwälte Felix Korten und Jan-Philippe von Hagen.

"Häufig sind Versicherte über ihre Ansprüche gegenüber den
Krankenkassen zu wenig informiert - und das trotz sehr guter
Erfolgsaussichten", sagt Felix Korten, einer der beiden
Geschäftsführer von Widerspruch.Online. "Mit unserem digitalen
Angebot wollen wir Patienten die Scheu nehmen, sich gegen eine große
Organisation zu wenden und ihre Rechte mit einem professionellen
Anwalt geltend zu machen."

Gute Erfolgsaussichten bei Hörgeräten

Beispiel Hörgeräte: In 68 Prozent der Streitfälle um abgelehnte
Hörgeräte geben die Sozialgerichte den Versicherungsnehmern Recht.
In einem jüngsten Fall von Widerspruch.Online weigerte sich die
Krankenkasse, einer Mandantin ein höherwertiges Hörgerät zu bezahlen,
obwohl dies medizinisch angezeigt und vom Arzt verschrieben war. "Im
Fall einer Hörschwäche gilt es, die Einschränkung im Vergleich zu
einem gesunden Menschen möglichst weitgehend auszugleichen", sagt
Jan-Philippe von Hagen. "Zudem muss für den Patienten stets der
aktuelle Stand der Medizintechnik berücksichtigt werden. Unsere
Begründung des Widerspruchs: Ein per Festzuschuss finanziertes
Hörgerät hätte unsere Mandantin zu stark eingeschränkt. Diese
Argumentation überzeugte die Krankenversicherung, die schließlich
einen höheren Zuschuss gewährte."

Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen

Die Beauftragung eines professionellen Anwalts dauert mit dem
neuen Legal-Tech-Angebot nur wenige Minuten: Die Versicherten
registrieren sich auf Widerspruch.Online, erteilen den Anwälten eine
Vollmacht und laden ein Foto des strittigen Kassenbescheids hoch. Der
Rechtsdienst bleibt in jedem Fall für die Versicherten kostenlos: Hat
der Widerspruch Erfolg, zahlt die Krankenkasse eine
Aufwandsentschädigung für die Anwälte. Bei einem verlorenen Fall
trägt Widerspruch.Online die Kosten. Wichtig ist, dass die
Versicherten schnell reagieren, wenn die Kasse eine Leistung nicht
übernehmen will: Patienten haben einen Monat Zeit, ihren Widerspruch
geltend zu machen.

Über Widerspruch.Online

Widerspruch.Online ist ein Legal-Tech-Service, der Patienten
kostenlos dabei unterstützt, Leistungsansprüche gegenüber der
gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung durchzusetzen. Die
kooperierenden Rechtsanwälte des Online-Dienstes verfügen über
jahrelange Erfahrung im Sozialrecht. Im Auftrag der Versicherten
legen die Experten Widerspruch gegen einen negativen Kassenbescheid
ein. Dabei werden in jedem Einzelfall die aktuellen medizinischen
Erkenntnisse herangezogen. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.widerspruch.online



Pressekontakt:
Jan-Philippe von Hagen
Widerspruch.Online
Neuer Wall 44 - 20354 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 822 1 82038
E-Mail: vonhagen@widerspruch.online

Original-Content von: Widerspruch.Online, übermittelt durch news aktuell


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