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Nichtwohngebäude: Ältere Energieausweise werden ungültig (FOTO)

Geschrieben am 24-06-2019

Berlin (ots) -

- Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien ist ein
aktueller Energieausweis Pflicht
- dena empfiehlt Bedarfsausweis statt Verbrauchsausweis

Die ersten Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren in
diesem Jahr ihre Gültigkeit. Sie wurden seit Anfang Juli 2009
ausgestellt und laufen nach zehn Jahren ab. Eigentümer, die ihr
Gebäude in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen,
müssen einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Das Gleiche gilt,
wenn im Zuge einer Sanierung eine energetische Bilanzierung
durchgeführt worden ist. Darauf verweist die Deutsche Energie-Agentur
(dena).

Wer einen neuen Energieausweis erstellen lassen möchte, kann sich
an einen qualifizierten Energieberater aus der
Energieeffizienz-Expertenliste wenden
(www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des
Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist
wirklich aussagekräftig und macht unterschiedliche Häuser
vergleichbar.

Warum ein Bedarfsausweis?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den
Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den
Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis des
Ausweises hängt also stark vom Verhalten der jeweiligen Bewohner ab.

Deshalb empfiehlt die dena den Bedarfsausweis. Hier berechnet ein
Energieberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse der
Gebäudedaten. Anschließend dokumentiert er den energetischen Zustand
des Gebäudes, und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten: Die Qualität
der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Anlagen
für Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung
und die Arten der Energieträger werden dabei berücksichtigt. Der
Bedarfsausweis stellt folglich den energetischen Zustand des Gebäudes
genauer dar als der Verbrauchsausweis. Auch mögliche
Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert
der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich exakter aufzeigen.

Generell haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen
einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.

Weitere Infos zum Energieausweis unter:
http://ots.de/zJkZtr
https://www.febs.de/gesetze-normen/energieausweis/

Zur Energieeffizienz-Expertenliste:
www.energie-effizienz-experten.de



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Beatrice Kuhn, Chausseestraße
128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-765, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
kuhn@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell


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