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Länder sollten mehr Gebrauch vom Mitwirkungsrecht bei der GSAV-Gesetzgebung machen (FOTO)

Geschrieben am 13-06-2019

Berlin (ots) -

Was hat die Reform der zahnärztlichen Approbationsordnung mit
einem Mehr an Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu tun? Das
fragt sich Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands
der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V.

Rabattverträge konsequent mehrfach und nicht mehr exklusiv
vergeben, Importförderklausel kippen: Der Bundesrat legte profunde
Argumente für die Nachbesserung des GSAV vor. Nun soll mit der
Streichung von Artikel 17 (Gesetz über die Ausübung der
Zahnheilkunde) ein Kompromiss für die Arzneimittelsicherheit gefunden
sein. Das verwundert BPI-Vorstand Dr. Martin Zentgraf: "Wer auf die
Abschaffung der Importförderklausel verzichtet, konterkariert den
Anspruch nach mehr Sicherheit. Ich sage einem Kind auch nicht, es
soll die Finger nur ein bisschen von der heißen Herdplatte nehmen.
Wer Sicherheit will, muss konsequent dafür sorgen. Mit einem
zahnärztlichen Ausbildungskatalog ist die nicht zu bekommen."

Das GSAV gehört zu den mittlerweile rund 60 Prozent aller
Bundesgesetze, die die Zustimmung durch den Bundesrat benötigen.
Zentgraf: "Die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen betrifft
unmittelbare Interessen der Länder. Die starken Marktverengungen
durch Rabattverträge gefährden den Wirtschaftsstandort jedes
einzelnen Bundeslands und die Versorgungsqualität der Menschen dort.
Deshalb müssen die Rahmenbedingungen beim Abschluss von
Rabattverträgen konkret mit gesetzlichen Vorgaben im GSAV
wettbewerbsaffin gestaltet werden - so wie es der Bundesrat in seiner
Stellungnahme formuliert hat."

Das GSAV hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen ein Mehr an
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zu sichern. Dieses Ziel
hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf angemahnt und
entsprechende Änderungen bei Rabattvertragsregelungen,
Hämophilie-Versorgung, Aut-idem-Regelung für Biosimilars und
Regelungen zum erweiterten Preismoratorium gefordert. Das GSAV ist im
Bundesrat zustimmungspflichtig und wird voraussichtlich im Juli 2019
in Kraft treten. Zentgraf: "Die Länder haben ein Mitwirkungsrecht bei
der Gesetzgebung des Bundes. Und davon sollten sie mehr Gebrauch
machen!"



Kontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030 27909-131, jrichter@bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


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