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Idee zur gesetzlich verbotenen Retourenvernichtung ist Unfug

Geschrieben am 11-06-2019

Berlin (ots) - Das von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ins
Gespräch gebrachte Verbot, Retouren aus dem Onlinehandel zu
vernichten, verkennt die operative Praxis und die rechtliche und
vertragliche Lage der Händler. Zudem würde das Verbot einseitig dem
Onlinehandel einen Vorgang anlasten, der im gesamten Einzelhandel
üblich ist, dort aber weniger sichtbar wird.

Gero Furchheim, Präsident des Bundesverband E-Commerce und
Versandhandel e.V. (bevh): "Die Idee, die Zerstörung von
Retourenwaren gesetzlich zu verbieten, ist Unfug. Kein Unternehmen
meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare
Ware wegzuwerfen oder zu vernichten. Es gibt viele Konzepte, die
Auswirkung des uns vom Staat verordneten Widerrufsrechts sinnvoll in
den Einklang mit der Ökologie zu bringen - Aufarbeitung,
Sonderverkäufe, sozial motivierte Schenkungen. All das ist auf
freiwilliger Basis geübte Praxis. Das geplante Gesetz würde darüber
hinaus nur solche wenige Fälle erreichen, in denen nicht andere
Pflichten eine Vernichtung erzwingen."

Die von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN unter anderem
herangezogene Studie der Universität Bamberg hat ergeben, dass von
den Retouren nur ca. 4 Prozent vernichtet werden müssen. In dieser
Zahl sind auch retournierte Artikel enthalten, die aufgrund von
hygienischen, rechtlichen oder funktionalen Einschränkungen nicht
weiter verwertbar sind. Diese müssten auch nach einem entsprechenden
Verbot dennoch entsorgt werden.

Gerade im Hinblick auf führende Marktplätze besteht zudem das
Problem, dass die Marktplatz-Anbieter oft an die Verfügung der
kleinen Händler gebunden sind. In ähnlicher Weise verbieten die
Verträge mit Markenherstellern den Händlern nicht selten eine
Verwertung.

Gero Furchheim kritisiert die einseitige Ausrichtung des
Grünen-Vorstoßes auf den Onlinehandel und große Marktplätze: "Wir
lehnen die Stigmatisierung einer Branche auf Grund von Vorurteilen
und Feindbildern ab - der Umgang mit Rückgaben und Warenrückzug
betrifft den gesamten, in weiten Teilen mittelständischen Handel und
schließt die Hersteller und Erzeuger mit ein."

Zudem will die Grünen-Fraktion die Onlinehändler verpflichten,
retournierte und nicht wieder verkäufliche Waren abseits ökonomischer
Sinnhaftigkeit an 'Sozialkaufhäuser zu verschenken'. Damit will sie
einseitig die Onlinehändler und nicht sämtliche Teilnehmer in der
Wertschöpfungskette zu einem Verhalten zwingen, durch das ihnen neben
dem grundsätzlichen wirtschaftlichen Schaden zusätzlich steuerliche
Belastungen auferlegt werden.

"Ökologisch sinnvolles Verhalten kann besser durch Anreize und
Freiwilligkeit gestärkt werden. Dass die Gesetzeskeule oft nicht
sinnvoll ist, haben die Grünen zuletzt bei der Diskussion um
verpflichtende Veggie-Days gelernt. Genau so schnell wie dieser
angedachte Regulierungswahn sollte auch der aktuelle Vorschlag wieder
vom Tisch genommen werden", so Furchheim abschließend.



Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Susan Saß
Tel. 030 20 61 385 16, 0162 252 52 68
susan.sass@bevh.org

Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt durch news aktuell


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