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dena-Chef Kuhlmann plädiert für CO2-Finanzreform / Befreiung von EEG-Umlage kann Weg ebnen für neue Dynamik in Energiewende und Klimaschutz

Geschrieben am 11-06-2019

Berlin (ots) - Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung
der Deutschen Energie-Agentur (dena), plädiert in einem Gastbeitrag
im Handelsblatt für eine CO2-Finanzreform, die eine möglichst große
Dynamik für Energiewende und Klimaschutz auslösen kann. Als
Ausgangspunkt schlägt Kuhlmann die Befreiung aller Verbraucher von
der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) vor,
weil diese den Energieträger Strom im Vergleich zu fossilen Kraft-
und Brennstoffen verteuert. Dadurch fehle es an Anreizen für die
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien in allen Sektoren.

Zur Finanzierung der über 25 Milliarden Euro im Jahr, die aktuell
über eine EEG-Umlage von 6,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) abgedeckt
werden, könnten stattdessen vor allem drei Instrumente dienen:
erstens, eine Verdopplung der Stromsteuer um 2 Cent pro kWh, weil das
dem Bund eine sichere Einnahmequelle garantiert und immer noch eine
beträchtliche Entlastung der Stromverbraucher um rund 4,5 Cent pro
kWh ermöglicht; zweitens, ein CO2-Mindestpreis im bestehenden
EU-Emissionshandel von zunächst 30 oder 40 Euro pro Tonne; drittens,
eine Reform der Energiesteuern, so dass CO2-Emissionen auch in den
Sektoren einen Preis bekommen, die bisher nicht am EU-Emissionshandel
teilnehmen, also Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft.

Mit einer solchen CO2-Finanzreform könne ein komplexes Regelwerk
wie das EEG entschlackt und die Nutzung von Strom aus erneuerbaren
Energien in allen Sektoren erleichtert werden. Gleichzeitig würden
Haushalte und insbesondere mittelständische Unternehmen über den
deutlich niedrigeren Strompreis entlastet.

Interessenausgleich und zusätzliche ökonomische Anreize

In einem ergänzenden Statement weist Kuhlmann darauf hin, dass das
Vorhaben in einen breiten Dialog eingebettet und mit weiteren
Instrumenten verbunden werden sollte:

"Gegenwärtig gibt es eine Reihe von Vorschlägen für eine
Bepreisung von CO2. Ihre Wirkung und Akzeptanz hängen erheblich von
der konkreten Ausgestaltung und der verfügbaren Datengrundlage ab.
Diese Fragen können nur in einem Gesetzgebungs- und Dialogprozess
gelöst werden, in dem die relevanten Interessengruppen aus
Gesellschaft und Wirtschaft intensiv eingebunden sind. Dabei sollte
die Politik die Kernelemente verbindlich vorgeben, damit die Reform
rasch vorankommt.

Für alle Modelle gilt: Zusätzlich zur CO2-Bepreisung sind weitere
Maßnahmen notwendig. Politik muss vor allem auch über Förderprogramme
den Wechsel zu klimafreundlichen Lösungen erleichtern und ökonomische
Instrumente wie die steuerliche Abschreibung der energetischen
Gebäudesanierung nutzen. Ergänzende Bonus-Malus-Regelungen im
Gebäudebereich und im Verkehrssektor sollten klimafreundliche
Entscheidungen belohnen und klimaschädliche verteuern. Das gibt
weitere ökonomische Anreize und fördert den sozialen Ausgleich.
Schließlich können ordnungspolitische Regelungen in den einzelnen
Sektoren die CO2-Bepreisung sinnvoll flankieren.

Klar ist: Eine wirkungsvolle Reform, die klimafreundliche
Investitionsanreize setzt und gleichzeitig für
Verteilungsgerechtigkeit sorgt, kann nicht allein mit
energierechtlichen Veränderungen erreicht werden. Es bedarf des
Engagements und Austauschs der verschiedensten Politikfelder. Dafür
ist die Zusammensetzung des Klimakabinetts bereits eine sehr gute
Grundlage."

Zum kompletten Beitrag von Andreas Kuhlmann im Handelsblatt siehe
http://ots.de/CLxO24



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Dr. Philipp Prein, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-641, Fax: +49 (0)30 66 777-699
E-Mail: presse@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell


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