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TÜV Rheinland: Gurtpflicht in Reisebussen beachten / Bus gilt als sicherstes Kraftfahrzeug / Engmaschige Kontrollmechanismen für Linien-, Überland- und Reisebusse

Geschrieben am 07-06-2019

Köln (ots) - Nach dem Busunfall am 20. Mai auf der A9 nahe Leipzig
ist die Diskussion um die Sicherheit von Reisebussen neu entfacht.
Doch laut Statistischem Bundesamt ist der Bus das sicherste
Kraftfahrzeug auf deutschen Straßen. Das Risiko, während einer
Busfahrt tödlich verletzt zu werden, ist demnach 14-mal geringer als
beim Auto. "Selbst das seriöseste Unternehmen mit exzellent
gewarteten Fahrzeugen, der besten technischen Ausstattung und einem
topgeschulten Fahrer kann jedoch keine hundertprozentige Sicherheit
gewähren", sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.
Dennoch haben Unternehmer und Kunden Möglichkeiten, das Risiko eines
Unfalls so gering wie möglich zu halten.

Unternehmen und Fahrer in der Verantwortung

Obwohl in Deutschland seit 1999 die Gurtpflicht in Reisebussen
gilt, kommt diesem Gebot nach Schätzungen der Unfallforschung der
Versicherer nur rund jeder vierte Fahrgast nach. "Passagiere sollten
sich unbedingt anschnallen, um im Falle eines Unfalls nicht durch den
Bus geschleudert zu werden", rät Rechtien. Entscheidenden Einfluss
auf die Sicherheit haben auch die Betriebsabläufe in den Unternehmen
und die Qualifikation der Fahrer. Nur wer den gesetzlich
vorgeschriebenen Sicherheitscheck durch den Fahrer vor Reisebeginn
auch gewissenhaft durchführt, sein Fahrzeug regelmäßig wartet und
kleinste Mängel sofort beseitigt, kann höchstmögliche Sicherheit
garantieren. Auch Lenk- und Ruhezeiten sind europaweit geregelt und
zwingend einzuhalten. So darf ein Fahrer innerhalb von 24 Stunden
nicht länger als neun Stunden am Steuer sitzen, wobei die
Tageslenkzeit aber zweimal pro Woche auf zehn Stunden ausgedehnt
werden kann. Spätestens nach 4,5 Stunden muss der Fahrer eine
Erholungspause von 45 Minuten einlegen.

Assistenzsysteme warnen bei Müdigkeit

Zwar existieren seit einigen Jahren Assistenzsysteme, die das
Lenkverhalten analysieren und bei Abweichungen den Fahrer im
Zusammenspiel mit den Spurhalteassistenten warnen. Doch diese
Müdigkeitswarner sind in der EU erst ab dem Jahr 2022 für neue
Fahrzeuge verpflichtend. "Busunternehmer sind jedoch gut beraten,
wenn sie ihre Neufahrzeuge bereits jetzt mit diesen Systemen
ausstatten", so Rechtien. Spur-, Abstand- und Bremsassistenten sind
hingegen seit November 2015 in allen Neufahrzeugen Pflicht, lassen
sich jedoch allesamt vom Fahrer deaktivieren. Das geschieht besonders
häufig beim Abstandassistenten. Die Fahrer rechtfertigen diese
Entscheidung oft damit, dass die automatisch eingehaltene Lücke zum
vorausfahrenden Fahrzeug so groß sei, dass andere Fahrzeuge in diese
hineinfahren. Weil der Abstandassistent dann auf den neuen Vordermann
reagiert, das Fahrzeug herunterbremst und den angemessenen Abstand
wiederherstellt, befürchten sie deutlich langsamer unterwegs zu sein.
Eine völlig unverständliche Argumentation für Rechtien. "Das System
hält stets den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand ein. Wird
es deaktiviert, macht der Fahrer unmissverständlich klar, dass er
nicht gewillt ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Diese sind
aber keine willkürlichen Schikanen für die Fahrer, sondern dienen der
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Und die sollte immer an erster
Stelle stehen."

Vierteljährliche Sicherheitsprüfung

Die Kontrollmechanismen für Linien-, Überland- und Reisebusse sind
indes engmaschig. Alle drei Monate findet eine Sicherheitsprüfung und
einmal im Jahr eine Hauptuntersuchung (HU) statt. Aus dem aktuellsten
Bus-Report, den der Verband TÜV e.V. (VDTÜV) 2018 veröffentlichte,
geht hervor, dass 72,5 Prozent der Busse die HU ohne Mängel bestehen.
Geringe Mängel weisen 15,3 Prozent auf und 12,2 Prozent bestehen
wegen erheblicher Mängel die HU nicht.



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Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
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