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EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Geschrieben am 05-06-2019

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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05.06.2019

voestalpine AG
Linz
FN 66209 t, ISIN AT0000937503

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
27. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 3. Juli 2019, um 10 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und
des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen
Berichtes 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
2018/2019
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2018/2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2018/2019
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019/2020
6. Neuwahl des Aufsichtsrates
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG
a)zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
d)Widerruf der in der Hauptversammlung am 5. Juli 2017 erteilten
Ermächtigung.
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
Ausmaß von 20% des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des
gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß
§ 153 Absatz 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2019/I] und entsprechende Änderung
der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 2
9. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im
Ausmaß von 10% des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit
der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital 2019/
II] und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien)
Absatz 2
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, Finanzinstrumente im
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder
das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen
können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente
11. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 159
Absatz 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 2. Juli 2014, die
bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2 Z
1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Ausmaß von 10%
des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2019] und entsprechende Änderung der
Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 6


II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12.06.2019 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com [http://
www.voestalpine.com/] zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
* Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2018
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11,
* Bericht des Vorstandes gem. § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG
zum Tagesordnungspunkt 7,
* Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG iVm § 153 Absatz 4 AktG zum
Tagesordnungspunkt 9,
* Bericht des Vorstands gemäß § 174 Absatz 4 AktG iVm § 153 Absatz 4 AktG zu den
Tagesordnungspunkten 10 und 11,
* Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Änderungsmodus,
* Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen für die Wahl in den
Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 6
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 23.06.2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
28.06.2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Depotbestätigungen im Format PDF)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000937503,
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 23.06.2019 (24:
00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9
Uhr.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmern der Hauptversammlung
gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.voestalpine.com/
datenschutz-hv [http://www.voestalpine.com/datenschutz-hv]


IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:

Per Post oder Boten
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 02.07.2019, 16:00 Uhr (MESZ, Wiener Zeit),
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com [http://
www.voestalpine.com/] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.


Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.voestalpine.com [http://www.voestalpine.com/] ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten
zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel.
+43 (0)1 8763343-30, Telefax +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail an
wilhelm.rasinger@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der
erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.

Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da es
das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten
daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung
für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen. Für
Rückfragen steht das Investor Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0)
50304 15 8735, E-Mail: IR@voestalpine.com).

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 12.06.2019 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz,
voestalpine-Straße 1, z.H. Herrn Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht,
Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft
ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24.06.2019 (24:00 Uhr,
MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15
5872 oder per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.H. Herrn Dr. Christian
Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) ist Folgendes zu beachten:
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 24.06.2019
zugehen und von der Gesellschaft bis spätestens 26.06.2019 auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden
darf.
Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien
des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation
der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats,
Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche
Zuverlässigkeit, zu beachten. Für Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass die Gesellschaft dem
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG betreffend quotenmäßige Gleichstellung von
Frauen und Männern im Aufsichtsrat unterliegt und somit das Mindestanteilsgebot
gemäß § 86 Abs 7 AktG zu berücksichtigen ist. Ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9
AktG gegen eine Gesamterfüllung der Quote wurde weder von der Mehrheit der
Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben. Bei
unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Sinne einer
Gesamterfüllung des Mindestanteils künftig insgesamt vier Frauen dem
Aufsichtsrat der Gesellschaft angehören.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im Laufe
der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der Fragezeit bzw.
der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post
an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH)
Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0)
50304 55 5581 übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Für Vorschläge von Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat sind die
diesbezüglichen Ausführungen unter Punkt V - Beschlussvorschläge von Aktionären
zur Tagesordnung nach § 110 AktG zu beachten.
5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.voestalpine.com [http://www.voestalpine.com/] zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in 178.549.163 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.597 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Abs 2 iVm § 262 Abs
29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.752 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot
gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 178.518.814 Stückaktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im
Internet zu übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 03.07.2019 ab ca.
10 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com [http://www.voestalpine.com/
] verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht.

Linz, im Juni 2019

Der Vorstand



Rückfragehinweis:
DI Peter Fleischer
Head of Investor Relations
Tel.: +43/50304/15-9949
Fax: +43/50304/55-5581
mailto:peter.fleischer@voestalpine.com
http://www.voestalpine.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: IR@voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: voestalpine AG, übermittelt durch news aktuell


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