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Gewalt gegen Beschäftige: Gesundheitliche Folgen versichert (FOTO)

Geschrieben am 27-05-2019

Hamburg (ots) -

Viele Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und
Betreuungseinrichtungen erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder
körperliche Gewalt. Aber längst nicht alle wissen, dass bei solchen
Vorfällen unter Umständen die gesetzliche Unfallversicherung greift.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) gibt ihren Mitgliedsunternehmen Tipps, wann Extremerlebnisse
gemeldet werden sollten. Außerdem hat sie einen neuen
Präventionsratgeber herausgebracht und informiert bei ihrem
diesjährigen Fachkongress "BGW forum - Gesundheitsschutz in
Krankenhaus und Klinik" zum Thema.

Versicherungsschutz

"Verursacht ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit der Arbeit einen
körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung, handelt es sich
versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall", erklärt Claudia
Drechsel-Schlund, Reha-Expertin der BGW. "Je nach Einzelfall kann das
auch bei verbalen Übergriffen gegeben sein."

Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sorgt dann
für die bestmögliche medizinische Behandlung und kümmert sich mit
allen geeigneten Mitteln darum, dass der oder die betroffene
Versicherte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben kann. Das gilt auch bei psychischen Folgen eines
Übergriffs.

Erste Hilfe für die Psyche

Hilfe erhalten Betroffene nach Extremerlebnissen bei der Arbeit
bereits, bevor gesundheitliche Folgen sichtbar werden.

- Die BGW bietet ihren Versicherten in solchen Situationen
beispielsweise telefonisch-psychologische Beratung.

- Alternativ können Betroffene bis zu fünf probatorische Sitzungen
bei ärztlichen oder psychologischen Physiotherapeutinnen oder
-therapeuten zur psychischen Stabilisierung wahrnehmen.

Wenn anschließend aufgrund des selbst erlittenen oder miterlebten
Vorfalls eine psychotherapeutische Weiterbehandlung erforderlich ist,
wird diese ebenfalls gewährt.

Wann Gewaltereignis melden?

Meldepflichtig sind Gewaltvorfälle - wie andere Arbeitsunfälle
auch, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit
verursachen. Doch bei Gewalt- und anderen Extremereignissen können
psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Deshalb empfiehlt die BGW
ihren Mitgliedsbetrieben:

1. Extremereignisse immer melden: insbesondere schwere
Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem
Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die
das Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch
ebenfalls psychisch belastet sein können.

2. Gewaltereignisse immer dann melden, wenn psychische
Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten
bemerkbar werden.

3. Bei häufigem Auftreten von Gewalt- oder Extremereignissen im
Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen.

Zu beachten ist dabei: Sofern keine Meldepflicht für den
jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für eine fallbezogene Meldung
an die Berufsgenossenschaft die Zustimmung der betreffenden
versicherten Person vorliegen.

Neuer Präventionsratgeber erschienen

Wie Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege
Übergriffen auf Beschäftigte bestmöglich vorbeugen können, was nach
einem Vorfall zu tun ist und welche Unterstützung die BGW ihren
Mitgliedsbetrieben und Versicherten bietet, zeigt die neue Broschüre
"Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte". Zu finden
ist sie - wie weitere Informationen zum Thema - unter
www.bgw-online.de/gewalt.

Veranstaltungstipp: BGW forum 2019

Im Rahmen ihres diesjährigen Fachkongresses "BGW forum -
Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik" veranstaltet die
Berufsgenossenschaft am 2. September in Hamburg ein
Satellitensymposium "Gewalt gegen ärztliches und medizinisches
Fachpersonal". Beim Kongress selbst steht am 3. September ein Plenum
zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im Krankenhaus auf dem
Programm. Weitere Informationen finden Interessierte unter
www.bgwforum.de.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,5 Millionen Versicherte in mehr
als 645.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.



Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Mareike Berger
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell


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