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Neue Eckpunkte über die Zusammenarbeit bei Kino-Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten, dem Verband Deutscher Filmproduzenten, dem Film- und Medienverband NRW und der ARD

Geschrieben am 27-05-2019

Leipzig (ots) - Nach mehr als zwei Jahren intensiv geführter
Verhandlungen haben sich die ARD und die Allianz Deutscher
Produzenten, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Film- und
Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film- und
Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbare
Kino-Koproduktionen der ARD verständigt.

Im Sinne einer fairen Rechteverteilung wird mit den neuen
Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der
Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung der ARD-Anstalten
vorgenommen. Je kleiner der Finanzierungsanteil der Sender ist, desto
mehr Rechte verbleiben beim Produzenten und umgekehrt. Im Sinne der
bestmöglichen Verwertung der gemeinsam realisierten Filme hat die ARD
bei geringer Finanzierungsbeteiligung der Sender auf das
Zustimmungserfordernis für eine Pay-TV-Auswertung vor
Erstausstrahlung sowie auf eine Erlösbeteiligung zugunsten der
Refinanzierbarkeit der Produktionen verzichtet. In Abhängigkeit der
jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen sind die im Eckpunktepapier
geregelten Sperrfristen für Produzenten für eine kommerzielle
VoD-Auswertung deutlich verkürzt worden. Im Gegenzug wurden die
Mediatheken-Verweildauern für die Sender bei Produktionen mit höherem
Finanzierungsanteil der Sender verlängert. Neu geregelte
Öffnungsklauseln bieten beiden Seiten zusätzliche Flexibilität für
Einzelfälle.

Die Eckpunktevereinbarung wird drei Monate nach Unterzeichnung,
die im Mai erfolgt ist, in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis
31.12.2021.

ARD-Filmintendantin Karola Wille: "Es freut mich, dass wir uns
trotz unterschiedlicher Ausgangsvorstellungen auf gemeinsame
Regelungen und ein für beide Seiten gut vertretbares Gesamtpaket
verständigen konnten. Auf der Basis dieser neuen Eckpunkte werden ARD
und Produzenten ihr gemeinsames Engagement für
Kino-Gemeinschaftsproduktionen erfolgreich fortsetzen. Im Rahmen der
vereinbarten Evaluierung dieser Eckpunkte werden wir unter anderem
die Auswirkungen der neuen Regelungen auf die kommerziellen
Ausweitungsmöglichkeiten der Produzenten und etwaigen
Anpassungsbedarf prüfen."

Die Produzentenallianz, der Verband Deutscher Filmproduzenten und
der Film- und Medienverband NRW, die die Verhandlungen auf
Produzentenseite gemeinsam geführt haben, erklären hierzu: "Eine
Anpassung der schon zum Ende des Jahres 2016 gekündigten Regelungen
war überfällig. Dabei war es unser Ziel, den Umfang der dem Sender
zustehenden Rechte und das Ausmaß der von den Produzenten
hinzunehmenden Rechtseinschränkungen in Kongruenz zu bringen mit der
Höhe der Beteiligung des Senders. Das ist mit der jetzt vorliegenden
Vereinbarung gemeinsam gelungen, und wir konnten auch eine
Öffnungsklausel zu Gunsten der Produzenten erreichen. Auch wenn wir
einige andere Forderungen nicht durchsetzen konnten und weitere
Anliegen auf die künftige Evaluierung vertagen mussten, sind wir doch
überzeugt, nun einen Rechtsrahmen geschaffen zu haben, der es den
Sendern der ARD und der Degeto erlauben sollte, sich verstärkt in
Kino-Koproduktionen einzubringen und damit ihrer Verantwortung für
diesen wichtigen Bereich des audiovisuellen Schaffens in Deutschland
gerecht zu werden."



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Tel: 089 / 5900 - 10565
pressestelle@ard.de
Twitter: @ARD_Presse

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell


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