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Sonderprüfungen bei Hapimag - ein Parcours der Schikanen gegen Kleinaktionäre.

Geschrieben am 22-05-2019

Wien (ots) - HFA startet Spendenaktion, um Gerichtskostenvorschuss aufbringen zu
können und vertraut auf unabhängige Schweizer Gerichte für den Schutz von
Kleinaktionären!

Mit dem Ziel der Aufklärung dieser Besonderheiten und Merkwürdigkeiten in der
Vergangenheit hatte der HFA - Hapimag Ferienclub für Aktionäre für die Hapimag
Generalversammlung 2018 (GV) den Antrag zur Durchführung einer Sonderprüfung
gestellt. Mehrfach gezielte Nachfragen in der Vergangenheit erbrachten dazu
keine Klarheit.

Die Hapimag Aktionäre beschlossen in der GV 2018 eine Sonderprüfung des
Unternehmens, um vor allem unerklärliche Vorgänge mit eigenartigen Preisen beim
Verkauf und Neubau von Ferienanlagen aufzuklären.

Diverse Schikanen bei der Geschäftsordnung der GV seitens der Hapimag Leitung
und aktuelle Winkelzüge ihrer Anwälte zeigen nun beispielhaft Schwächen im
Schweizerischen Aktienrecht auf. Kleinaktionäre sind hier nur unter großem
zeitlichem und finanziellen Aufwand in der Lage, Auskunft über den Verbleib
ihres Eigentums zu verlangen.

Einige Vertiefungsfragen zu den Fragen der Sonderprüfung konnten erst kurz vor
der GV gestellt werden, nachdem der aktuelle Geschäftsbericht vorlag.

Obwohl nur eine Abstimmung zur Sonderprüfung traktandiert war und dieser
mehrheitlich zugestimmt wurde, wurde durch einen perfiden Winkelzug und ohne
einer Traktandierung über die Vertiefungsfragen ein zweites Mal abgestimmt.
Durch die geteilte Abstimmung gibt es nun die Besonderheit von zwei Verfahren
bei zwei verschiedenen Instanzen.

Bemerkenswert auch, dass seit dem Rechnungsabschluss 2017 d.h. nach
Kenntnisnahme des VR, dass es zu einem Sonderprüfungsantrag kommt, das
Rechnungslegungsmodell maßgeblich geändert wurde, womit ein transparenter
Vergleich mit den verlustreichen Vorjahren verunmöglicht wurde. Zufall? Wohl
kaum!

Entgegen ersten Zusicherungen zum einvernehmlichen Vorgehen und möglichst
beschleunigten Abwicklung werden nun in der Praxis die beiden Verfahren
gegeneinander ausgespielt; einer Verfahrensvereinigung wird durch die Anwälte
der Hapimag AG widersprochen. In der Generalversammlung 2019 wurde der Sachstand
über die Sonderprüfung so verzerrt wiedergegeben, dass wir als Beteiligte uns
fragen müssen, wozu wir überhaupt mit der Hapimag Führung Gespräche zur
Verfahrensverschlankung und beschleunigten Abwicklung geführt haben.

Der HFA wurde gerichtlich aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 30.000.-
zu erlegen, damit das zweite Verfahren überhaupt von Gericht behandelt wird. In
einem Spendenaufruf wendet sich der HFA an seine Mitglieder und alle Hapimag
Aktionäre, um die Mittel für das Verfahren aufbringen zu können. Hier zeigt
sich, wie schwierig es in der Schweiz für Kleinanleger ist, verbrieftes Recht
auf Aufklärung über die Verwendung von Anlegergeld auch durchzusetzen.

Als größte Aktionärsgemeinschaft bei der Hapimag AG vertrauen wir jedoch auf die
Unterstützung der Kleinaktionäre durch eine rechtlich unabhängige und
prozessökonomische Klärung mit Hilfe der Schweizer Gerichte. Denn würden die
Vertiefungsfragen aus dem zweiten Verfahren bei der Bearbeitung und Beantwortung
von Fragen im ersten Verfahren überwiegend mit aufgeklärt werden, erübrigt sich
das zweite Verfahren.

Wir fragen uns umso mehr, was muss verborgen bleiben, wenn der bisherige
Verwaltungsrat der Hapimag viel Geld der Aktionäre für Anwälte ausgeben kann,
deren einzige Aufgabe es zu sein scheint, das Verfahren möglichst zu
verschleppen.

Zumindest von den neu gewählten, für die Vergangenheit nicht verantwortlichen
Verwaltungsräten und Führungskräften hätten wir eine entsprechende Unterstützung
bei der Aufklärung erwartet.

Kontakt:
Hapimag Ferienclub für Aktionäre
Frank Dorner
Obmann
+43 676 5010110
frank.dorner@hfa-info.eu
www.hapimag-ferienclub.info

Original-Content von: Hapimag Ferienclub für Aktionäre, übermittelt durch news aktuell


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