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Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf - So stellen Sie es richtig an... (AUDIO)

Geschrieben am 21-05-2019

Düsseldorf (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Die Badehose schon im Herbst oder Winter shoppen, die
Skiausrüstung im Sommer und auch die Weihnachtsgeschenke am besten
schon im Juni - außerhalb der Saison einzukaufen schont nicht nur die
Nerven, sondern oft auch den Geldbeutel. Das gilt auch für
Gebrauchtwagen. Eine Faustregel besagt, dass Käufer im Frühjahr und
Sommer meist das bessere Geschäft machen, in der kalten Jahreszeit
eher die Verkäufer. Sprich: Wer über einen neuen Gebrauchten
nachdenkt, sollte sich jetzt umschauen. Und da sollte man natürlich
genau hinsehen! Mehr von Oliver Heinze.

Sprecher: Wer sein Auto beim Händler kauft, zahlt zwar meistens
mehr als beim Privatverkäufer, hat dadurch allerdings auch einen
riesen Vorteil, erklärt die Juristin Michaela Rassat vom D.A.S.
Leistungsservice.

O-Ton 1 (Michaela Rassat, 23 Sek.): "Sie haben eine gesetzliche
Gewährleistung. Das heißt, ein Jahr lang muss der Verkäufer - egal ob
Markenhändler oder freier Händler - Mängel am Fahrzeug ausbessern.
Davor wollen sich manchmal einige drücken und versuchen, mit
Haftungsausschlüssen um die Gewährleistung herumzukommen. Also immer
wichtig - den Vertrag genau durchlesen und keine Vereinbarung
unterschreiben, nach denen der Händler für Mängel an bestimmten
Teilen nicht einstehen will."

Sprecher: Online zu schauen ist eine zeitgünstige Alternative, die
echte Schnäppchen verspricht.

O-Ton 2 (Michaela Rassat, 16 Sek.): "Lassen Sie sich aber nicht
dazu verleiten, ungesehen ein Angebot abzugeben und sozusagen die
Katze im Sack zu kaufen. Haben Sie nämlich einmal per Mausklick den
Vertrag abgeschlossen, kommen Sie da so schnell nicht mehr raus. Ist
der Verkäufer dann auch noch eine Privatperson, kann er die Haftung
für eventuelle Mängel wirksam ausschließen."

Sprecher: Nehmen Sie Wagen und Papiere also genau unter die Lupe,
beim Kauf von Privat empfiehlt sich hier der Besuch einer Prüfstelle.
Außerdem darf die Probefahrt natürlich nicht fehlen - aber Vorsicht -
denn da kann ja auch immer mal was passieren.

O-Ton 3 (Michaela Rassat, 20 Sek.): "Ob Sie im Ernstfall etwas
zahlen müssen, hängt dann davon ab, was in der sogenannten
Probefahrtvereinbarung steht, die viele Händler vorab vom Fahrer
unterschreiben lassen. Wird nichts vereinbart - also weder
schriftlich noch mündlich - dann gilt die sogenannte stillschweigende
Haftungsfreistellung. Das heißt, der Fahrer haftet nicht, natürlich
vorausgesetzt, dass er den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht
hat."

Sprecher: Bei privaten Anbietern greift diese stillschweigende
Haftungsfreistellung nicht.

O-Ton 4 (Michaela Rassat, 17 Sek.): "Hier ist die Versicherung des
Verkäufers ausschlaggebend. Hat er keine Kaskoversicherung, sind
Schäden am eigenen Fahrzeug nicht versichert. Sind darin zum Beispiel
nur bestimmte Personen versichert, oder Menschen unter 21 oder 24
Jahren vom Versicherungsschutz auch ganz ausgeschlossen, könnte es im
Schadensfall für den Kaufinteressenten teuer werden."

Sprecher: Erkundigen Sie sich deshalb vorher genau über Ihren
Versicherungsschutz. In einer Probefahrtvereinbarung können Sie alle
Haftungsfragen klären, entsprechende Musterverträge für
Privatpersonen gibt's im Internet.

Abmoderationsvorschlag:

Wir halten fest: Bei Händlern greift die gesetzliche
Gewährleistung, kauft man von Privat, kann der Verkäufer seine
Haftung für eventuelle Mängel ausschließen. Bevor man kauft, sollte
man das neue Schmuckstück mal aus der Nähe betrachtet und vor allem
auch Probe gefahren haben. Alles dazu und noch mehr Tipps, wie Sie
sicher einen neuen Gebrauchten finden, können Sie auch noch mal im
Netz im Rechtsportal der D.A.S. auf das.de nachlesen.



Pressekontakt:
Sabine Bosler
Mail: sabine.bosler@ergo.de
Tel.: 0211/477-8403

Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell


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