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TÜV Rheinland: Lüften gegen Schadstoffemissionen in Wohnungen / Baumaterial, Möbel und Elektrogeräte setzen flüchtige Substanzen frei / Mögliche Probleme bei Boxspringbetten

Geschrieben am 17-05-2019

Köln (ots) - In Deutschland verbringen die Menschen einen Großteil
ihrer Zeit in geschlossenen Räumen. Nicht selten ist die Luft in
Innenräumen aber mit Schadstoffen belastet. Besonders nach einer
Renovierung oder der Anschaffung von neuen Möbeln und Elektrogeräten.
Wer beispielsweise einen Parkettboden, Laminat oder Vinyl verlegen
möchte, findet bei den Produkten selten Hinweise auf mögliche
Schadstoffemissionen. "Die produktrelevante Norm schreibt zwar eine
Emissionsprüfung vor, ein einzuhaltender Richtwert ist jedoch nicht
definiert. Ohne Bewertung gibt es aber für Verbraucher keinen
ausreichenden Schutz vor möglichen Gesundheitsgefahren", erklärt Dr.
Christian Schelle, Schadstoffexperte bei TÜV Rheinland. Ob
Formaldehyd in Holzwerkstoffen oder Weichmacher im Kunststoff - viele
Bestandteile können die Raumluft verunreinigen und für
Gesundheitsprobleme sorgen. Schelle rät deshalb dazu, direkt beim
Händler das Thema Schadstoffemissionen anzusprechen und mithilfe von
Umweltzeichen von TÜV Rheinland mit den Schlagwörtern
"emissionsgeprüft" oder "schadstoffgeprüft" emissionsarme Produkte
auszuwählen.

Boxspringbetten häufig besonders belastet

Als starke Belastung für die Raumluft können sich auch neue Möbel
erweisen - etwa die beliebten Boxspringbetten. Das sind
Schlafsysteme, bei dem anstelle eines Lattenrostes ein gefedertes
Untergestell die Basis bildet. Haben diese Bestandteile aus Leder
oder Polyurethan-Schaumstoffen, kann dies nach dem Kauf zu
unangenehmen Überraschungen führen. So sind im Kunstleder und Leder
toxikologisch relevante Stoffe enthalten, die sich nicht immer durch
starken Geruch bemerkbar machen, aber im Laufe der Zeit körperliche
Reaktionen hervorrufen können. Um Gefahren für die Gesundheit zu
vermeiden, rät Schelle, neue Betten mit diesen Materialien wenn
möglich in gut belüfteten Bereichen oder am offenen Fenster
ausdünsten zu lassen.

Indirekte Hinweise auf Belastungen in der Bedienungsanleitung

Auch Elektrogeräte sollten bei der ersten Inbetriebnahme unbedingt
in einem gut belüfteten Raum stehen. Vor allem, wenn diese im Betrieb
warm werden: "Dampfbügelstationen, Backöfen, Toaster oder der neue
Raclettegrill dünsten aufgrund der verwendeten Chemikalien und
Materialien unangenehme Gerüche aus, die bei sensiblen Menschen zu
Kopfschmerzen oder anderen Beeinträchtigungen führen können", sagt
der Experte. Nutzer sollten bei neuen Geräten unbedingt die
Bedienungsanleitung lesen. Oft enthält diese einen versteckten
Hinweis, dass die Geräte nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden
sollen.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 0911/655-4260
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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