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Blitzer auf dem Prüfstand: Verfassungsgericht zweifelt Messgeräte an (FOTO)

Geschrieben am 10-05-2019

Berlin (ots) -

Das saarländische Verfassungsgericht könnte alsbald ein Urteil mit
weitreichenden Folgen für Geschwindigkeitsmessungen fällen. Denn, so
die Richter bei der Verhandlung am gestrigen Donnerstag, viele
Blitzer würden die Messdaten nicht abspeichern. Somit werde den
Betroffenen die Möglichkeit entzogen, diese in Hinblick auf Fehler
oder Ungenauigkeiten einzusehen. Dass man insbesondere bei
Tempoverstößen gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung hat,
weiß auch die Berliner Coduka GmbH. Über ihren Online-Service
Geblitzt.de wurden seit Firmengründung im Jahre 2013 rund 200.000
Fälle von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und
Mobiltelefonvergehen bearbeitet.

Wie die Nachrichtenseite Spiegel Online berichtet, liegt dem
Verfahren im Saarland der Einspruch eines Transporterfahrers
zugrunde. Dieser ist in einer Tempo-30-Zone 27 km/h zu schnell
gefahren und soll nun ein Bußgeld von 100 Euro zahlen sowie einen
Punkt in Flensburg bekommen. Doch der Betroffene wehrt sich mit dem
Argument, dass der hier zum Einsatz gekommene Laserscanner Traffistar
S 350 der Firma Jenoptik keine Messergebnisse speichere. Folglich
könnten diese im Zuge des Bußgeldverfahrens auch nicht geprüft und
angefochten werden.

Für die Richter Grund genug zu überdenken, ob Verkehrsteilnehmer
in solchen Fällen nicht generell immens benachteiligt würden.
Schließlich träfen die Vorwürfe auf zahlreiche Modelle zu. Die häufig
eingesetzten Laserscanner seien sogar allesamt nicht in der Lage,
Messdaten zu speichern. Ein abschließendes Urteil, das auch in
anderen Bundesländern Schule machen könnte, wird in wenigen Wochen
erwartet. Fällt es pro Kläger aus, dürften wohl in Kürze eine Reihe
von Blitzern in Deutschland nicht mehr einsatzfähig sein, müssten
nachgebessert oder durch Messgeräte ersetzt werden, die in der Lage
sind, Daten abzuspeichern.

Nach Ansicht von Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH,
trifft der Präsident des Verfassungsgerichts, Ronald Rixecker, mit
seinen Aussagen den Nagel auf den Kopf. "Dem können wir nur
zustimmen", so Ginhold. "Man muss als Autofahrer die Möglichkeit
haben, sich fair verteidigen zu können. Auch unsere Mission ist es,
sich für die Grundrechte der Bürger stark zu machen, indem wir allen
Verbrauchern in Deutschland gleichen Zugang zum Recht ermöglichen.
Jeder kann bei den von uns bearbeiteten Verstößen seinen
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zwecks schneller und kostenfreier
Überprüfung einreichen.

Dafür arbeitet die Coduka eng zusammen mit zwei großen
Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht
das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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