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80.000 Jagdvergehen in Deutschland (FOTO)

Geschrieben am 09-05-2019

Berlin (ots) -

Schon Ende Januar beginnt die Zeit, in der Füchse erste Jungtiere
zur Welt bringen. Die so genannte Brut- und Setzzeit erreicht in den
Frühlingsmonaten ihren Höhepunkt. Rehe setzen ihre Kitze meist ab
Ende Mai und Feldhasen zwischen März und Oktober. Wildschweine, deren
Sozialgefüge durch die Jagd meist zerstört sind, bringen ganzjährig
Frischlinge zur Welt.

Eigentlich ist es eine Straftat, die für die Aufzucht von
Jungtieren erforderlichen Elterntiere zu töten ... aber genau das
passiert tausendfach in Deutschland - und wird bisher so gut wie
nicht geahndet. Im Januar und Februar finden in vielen der etwa
60.000 Jagdreviere so genannte Fuchswochen statt. Dabei werden
revierübergreifend intensive Ansitzjagden organisiert, mit dem Ziel
möglichst viele Füchse zu erlegen. Das fällt zu dieser Zeit besonders
leicht, weil die Tiere aufgrund der jetzt noch stattfindenden
Paarungszeit unvorsichtig sind und außerdem der Vollmond den meist
schneebedeckten Boden erhellt. Bei diesen Events werden massenweise
Fuchsrüden, mit Sicherheit auch Fuchsfähen, die bereits Welpen
versorgen, erschossen. Es ist allgemein bekannt, dass auch die
männlichen Füchse für die Aufzucht der Jungen erforderlich sind. Sie
sind meist der Haupternährer der Familie.

Bisher ist es schwierig bis unmöglich, zu diesem Sachverhalt
gerichtsfeste Beweise zu liefern. Es reicht nicht aus, Staatsanwälte
und Gerichte davon zu überzeugen, dass schon aufgrund der schieren
Menge der erschossenen Tiere auch Elterntiere erwischt werden. Für
das einzelne Tier muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein
Elterntier handelt. Bisher gelingt das nur in Einzelfällen.

Wildtierschutz Deutschland und weitere Tier- und
Naturschutzorganisationen berichten im Frühjahr immer wieder von
zahlreichen Jagdvergehen, auch im Rahmen der Fallenjagd. "Wir
vermuten, dass es in Deutschland jedes Jahr zu wenigstens 80.000
Jagdvergehen kommt. Dazu müssen nur zwei Prozent der über 380.000
Jäger jeweils zehn Tiere während der Eltern- oder der Schonzeiten
töten oder anderweitig nicht weidgerecht erlegen," erläutert Lovis
Kauertz von Wildtierschutz Deutschland e.V. "Das ist eine
vorsichtige, nicht übertriebene Schätzung. Untersuchungen belegen,
dass allein bei Drückjagden tausende von Rehen, Hirschen und
Wildschweinen nicht "weidgerecht", also ordnungswidrig oder strafbar
getötet werden. Gerichtsfeste Beweise sind auch hier im Einzelfall
kaum zu erbringen."

Jagdvergehen im Rahmen des allgemeinen Jagdbetriebs werden
offenbar auch vom Gesetzgeber geduldet - ansonsten würde dieser
entsprechende Schonzeiten ausweisen. So beginnt die Jagdzeit für den
im Bestand gefährdeten Feldhasen bereits im Oktober, wenn viele
Häsinnen noch ihren Nachwuchs versorgen. Wildschweine haben seit der
Panikmache um die Afrikanische Schweinepest überhaupt keine
Schonzeiten mehr, in den meisten Bundesländern haben auch Fuchs und
Waschbär keine Möglichkeit ihren Nachwuchs unbeschadet von der
Nachstellung durch Jäger aufzuziehen.



Pressekontakt:
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell


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