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Deutsches Kinderhilfswerk: Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht

Geschrieben am 03-05-2019

Berlin (ots) - Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen
in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen.
Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte
sich der Anteil der Unter 18-jährigen in
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf
Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum
Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften
1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der
Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung
der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte
Kindergrundsicherung.

"Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch
wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im
Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr
endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil
weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger
ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland
nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit
ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich
beschlossene 'Starke-Familien-Gesetz' ist ein erster wichtiger
Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig
eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die
Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische
Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der
Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur
sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und
unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern", betont Thomas
Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus,
dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine
Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander
abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die
interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig
tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer
bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem
Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden
Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen
bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern
unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der
Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht
gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine
entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage
unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.



Pressekontakt:
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Original-Content von: Deutsches Kinderhilfswerk e.V., übermittelt durch news aktuell


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