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Smith & Williamson berichtet, dass das Staatsbürgerschaftsprogramm von St. Kitts und Nevis keine Gefahr für Steuersysteme darstellt

Geschrieben am 02-05-2019

London (ots/PRNewswire) - Ein neuer Bericht
(https://cbiindex.com/reports/) der britischen Steuerberatung Smith &
Williamson kommt zu dem Schluss, dass das Programm zur Erlangung der
Staatsbürgerschaft durch Investitionen (Citizenship by Investment,
CBI) von St. Kitts und Nevis weder die Steuererhebung noch die
Steuererklärung gemäß dem CRS gefährdet. Somit widerlegt bereits eine
zweite führende Steuerberatung den Mythos, dass das Programm das
Potenzial haben könnte, Steuerhinterziehung zu erleichtern. In einem
im März diesen Jahres veröffentlichten Bericht wies bereits die
globale Steuerberatungsgruppe Ernst & Young (EY)
(https://cbiindex.com/reports/) diese Vorstellung zurück.

Das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis wird manchmal als Weg zu
einer neuen Steueransässigkeit verunglimpft. Dies, sagt Smith &
Williamson, sei das Ergebnis falscher Vorstellungen hinsichtlich der
Definition von Staatsbürgerschaft und Steueransässigkeit. Während
Staatsbürgerschaft "die Position oder den Status eines Bürgers"
kennzeichnet, muss ein Steueransässiger der Inseln "mindestens sechs
Monate im Land verbringen und die Absicht haben, hier seinen
dauerhaften Wohnsitz einzurichten". Wirtschaftsbürger haben, wie alle
anderen Bürger der Föderation auch, das Recht, sich in St. Kitts und
Nevis aufzuhalten, wenn sie es wünschen, aber es gibt keine
Anforderung, dass sie dies tun müssen oder dass sie die Inseln
zumindest gelegentlich besuchen müssen. Zudem gebe es, wenn eine
Person in der Föderation sesshaft wird, auch eine "klare
Unterscheidung" zwischen Aufenthalt und Steueransässigkeit.

Die Steueransässigkeit ist weder ein automatisches Ergebnis der
Teilnahme an diesem Programm von St. Kitts und Nevis noch auf diesem
Wege erreichbar. Deshalb können Personen ihren Status als
Wirtschaftsbürger der Föderation nicht als Beleg dafür nutzen, dass
sie hier steuerlich ansässig sind. Dies schränkt jede Möglichkeit von
Steuerhinterziehung, die sich aus der wirtschaftlichen
Staatsbürgerschaft ergeben könnte, stark ein. Es überrascht nicht,
dass EY versichert, dass "alle steuerlichen Bedenken, die sich im
Zusammenhang mit dem Zusammenspiel von Staatsbürgerschaft und dem
Austausch von (steuerlichen) Informationen ergeben könnten, auf
naturgegebene Weise durch Steuerbestimmungen gelöst werden, statt
dass man die Staatsbürgerschaft einschränken müsste".

Das Programm von St. Kitts und Nevis stellt auch kein Risiko für
die Berichterstattung gemäß dem CRS dar. Der Bericht von Smith &
Williamson erklärt, dass "auch die Berichterstattung gemäß dem CRS
auf dem steuerlichen Wohnsitz und nicht auf der Staatsbürgerschaft
oder dem Recht, sich in einem Rechtssystem aufzuhalten, beruht". Auch
EY betont, dass die "Berichtsregeln des CRS ausdrücklich besagen,
dass die Staatsbürgerschaft nicht als Testfrage zu verwenden ist".
Würde man das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis - ein System, das
die Staatsbürgerschaft, aber nicht die Steueransässigkeit ermöglicht
- verurteilen, hieße es, dass man die rechtlichen und praktischen
Realitäten der CRS-Berichterstattung außer Acht lassen würde.

Smith & Williamson analysiert, welche Vorteile ein
Wirtschaftsbürger daraus ziehen könnte, wenn er sowohl in St. Kitts
und Nevis als auch in seinem Herkunftsland steueransässig wird. Die
Antwort lautet weitgehend: Keine. "Eine Steueransässigkeit in St.
Kitts und Nevis", sagt die Kanzlei, "reicht allein für sich nicht
aus, um zu verhindern, dass eine Person in anderen Ländern einer
Einkommensteuerpflicht unterzogen wird". In der Tat schafft dies
"keinen unangemessenen Steuervorteil und kann in vielen Fällen sogar
dazu führen, dass der Einzelne einer Doppelbesteuerung ausgesetzt
wird, die nicht abgemildert werden kann."

Als Beispiel wird eine doppelte steuerliche Ansässigkeit im
Vereinigten Königreich und in St. Kitts und Nevis genannt. Eine
Person, die in beiden Ländern steuerpflichtig ist, kann sich auf das
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern berufen, um
Steuererleichterungen zu erhalten. Dies erlaubt Steuererleichterungen
nur in einem Land - und zwar nur für die Steuern, die tatsächlich in
dem anderen Land gezahlt wurden. Das hat zur Folge, dass das Abkommen
lediglich die Doppelbesteuerung des gleichen Kapitals verhindert -
nicht aber dazu herangezogen werden kann, die Person von ihrer
Steuerschuld zu entlasten oder das Recht des anderen Landes auf
Einzug von Steuern zu behindern.

Im vergangenen Jahr hat Premierminister Timothy Harris im Rahmen
des CBI einen neuen Investitionskanal eingeführt, den sogenannten
Sustainable Growth Fund
(https://csglobalpartners.com/citizenship-st-kitts-nevis/)
(Nachhaltiger Wachstumsfonds), dem eine Reihe von Maßnahmen zur
Stärkung der Sorgfaltspflicht des Programms folgte. Die Erkenntnis,
die dieser Bericht insbesondere laut EY vorstellt, kommt zu einem
wichtigen Zeitpunkt für den CBI-Bereich. In jüngster Zeit wurden
CBI-Programme von Gremien wie der OECD und der Europäischen
Kommission verleumdet, weil sie angeblich ein Risiko für den CRS
darstellten und das Potenzial hätten, Steuerhinterziehung zu
unterstützen. Die Klarstellung, dass diese Ansichten falsch sind,
stellt nicht nur das Ansehen dieses Programm von St. Kitts und Nevis
wieder her, sondern verdeutlicht, dass eine solche Kritik unbegründet
und ungerechtfertigt ist und neu überdacht werden muss.



Pressekontakt:
pr@csglobalpartners.com

Original-Content von: CS Global Partners, übermittelt durch news aktuell


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