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P&R-Container-Pleite: "Keine Chancen auf Schadensersatz vergeben" / Insolvenzverwalter kündigt Abschlagszahlungen an / Voraussetzung ist die Unterzeichnung eines vagen Vergleichs

Geschrieben am 02-05-2019

Bremen (ots) - Anleger, die bei der inzwischen insolventen
P&R-Gruppe in Container investiert haben, sollten auf keinen Fall auf
Schadensersatzforderungen gegen Anlagevermittler oder Finanzberater
verzichten. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG RECHTSANWÄLTE warnt
auch davor, sich jetzt ausschließlich auf den Insolvenzverwalter und
den Ausgang des Verfahrens zu verlassen. "Die P&R-Anleger müssen
damit rechnen, dass sie am Ende mit einem Bruchteil ihres
investierten Kapitals abgefunden werden." Der Insolvenzverwalter
Michael Jaffè hatte kürzlich mitgeteilt, er habe mittlerweile 110
Millionen Euro für die Gläubiger gesichert und wolle ab dem kommenden
Jahr Abschläge an die Anleger auszahlen. Betroffen sind mehr als
54.000 Anleger, die zusammen rund 3,5 Milliarden Euro in Container
investiert haben.

Voraussetzung für die angekündigten Abschlagszahlungen sei
allerdings, dass sich die Anleger einem Vergleich anschließen, der
bereits einstimmig vom Gläubigerausschuss genehmigt sein soll. Laut
Rechtsanwalt Ahrens wird im vorgeschlagenen Vergleich jedoch nicht
die Auszahlungssumme vereinbart, sondern nur eine Berechnungsgröße
ermittelt, auf deren Grundlage dann die Höhe der jeweiligen
Ausschüttung festgelegt wird. "Das kann bedeuten, dass die geprellten
Anleger im Insolvenzverfahren schlussendlich mit weniger als zehn
Prozent ihres investierten Kapitals abgefunden werden."

P&R-Anleger, die ihr Container-Investment über Vermittler
gezeichnet haben, hätten laut Ahrens aber Chancen, ihr gesamtes
Kapital zu retten. Es bestehen seiner Ansicht nach
Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und den Vertrieb. Viele
Banken und Sparkassen hätten ihren Kunden die
P&R-Container-Direkt-Investments empfohlen. Dabei sei häufig nicht
korrekt über Risiken aufgeklärt worden. "Wäre die vertragliche
Konstellation von den Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden,
wäre sehr schnell klar gewesen, dass die Anleger tatsächlich
überhaupt kein Eigentum an Containern erwerben", sagt Ahrens. Eine
mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründe Schadensersatzansprüche,
die zu einer Rückabwicklung des Investments führen können. Anleger
bekämen dann ihr gesamtes eingesetztes Kapital zuzüglich Zinsen vom
Geldinstitut oder dem Vermittler zurück.

Ahrens rät allen P&R-Anlegern deshalb zu besonderer Vorsicht bei
der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung, weil nicht
ausgeschlossen sei, dass damit auch einer sogenannten
Erledigungsklausel zugestimmt wird: "Dann haben sich alle
Schadensersatzansprüche unwiderruflich erledigt." Nach seiner
Einschätzung ist es außerdem nicht auszuschließen, dass bestimmte
Rechtsanwälte, deren Einschaltung P&R-Anlegern zu Beginn des
Insolvenzverfahrens von großen Vertriebsstrukturen empfohlen wurde,
heute Mitglieder des Gläubigerausschusses sind. "Damit dürfte ein
starkes Interesse bestehen, die Vertriebe nicht anzugreifen und
stattdessen einen Vergleich im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu
befördern", sagt Ahrens.

Die drei Gesellschaften des ehemals größten Anbieters von
Direkt-Investments in Container hatten vergangenes Jahr
Insolvenzanträge gestellt. P&R betreute nach eigenen Angaben rund
1,25 Millionen Containereinheiten und will in zehn Jahren ein
Verkaufsvolumen von mehr als sieben Milliarden Euro abgewickelt
haben. Die Verträge zwischen Anlegern und den P&R Gesellschaften
weisen nach Ansicht von Ahrens allerdings schwer wiegende Mängel auf.
So sei offenbar in den meisten Fällen kein Eigentum an den Containern
übertragen wurde. Außerdem habe auch der Insolvenzverwalter
inzwischen festgestellt, dass mindestens eine Million Container
fehlen. "Sie existieren offenbar nur auf dem Papier", sagt Ahrens
Damit könnte sich der Fall zum größten Anleger-Desaster der jüngeren
Geschichte entwickeln. KWAG RECHTSANWÄLTE vertritt bereits zahlreiche
Mandanten in dieser Sache.

Kanzleiprofil KWAG RECHTSANWÄLTE

KWAG RECHTSANWÄLTE mit Sitz in Bremen gehört zu den erfolgreichen,
vor allem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in
Norddeutschland und zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem
Rechtsbereich. Inhaber ist der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jan-Henning Ahrens. KWAG RECHTSANWÄLTE sind
Experten für Schadensersatz. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von
Anlegerinteressen ebenso spezialisiert wie auf die Begleitung von
Investitionsentscheidungen, Sanierungsgesprächen und Verhandlungen
mit Banken für kleine und mittelständische Unternehmen. Daneben
stellt die Kanzlei ihre juristischen Kompetenzen bei der
anlegerfreundlichen Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur
Verfügung, inklusiv des Bereichs Crowdfunding und Crowdlending. KWAG
RECHTSANWÄLTE positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der
Seite von Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG RECHTSANWÄLTE zu
einem verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten,
vor, während und nach wichtigen Anlageentscheidungen. Daneben
vertritt die Kanzlei die Interessen geschädigter Käufer im
VW-Abgas-Skandal, gegen das Lkw-Kartell und bietet profunde
juristische Beratung im Arbeits-, Immobilien- und Umweltrecht.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG RECHTSANWÄLTE, Lofthaus 4, Am
Winterhafen 3a, 28217 Bremen,info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0,
Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

Original-Content von: KWAG - Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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