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KÜS: Wohnmobile - Wie war das noch mal mit der Zuladung? / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt klare Regeln vor / Bei der Beladung von Wohnmobilen ist Sorgfalt angesagt

Geschrieben am 23-04-2019

Losheim am See (ots) - Wenn für die Urlaubsfahrt die Beladung des
Wohnmobils ansteht, freut man sich über das große Platzangebot mit
dem umfangreichen Stauraum. Vorräte, Campingmöbel, Spielzeug,
Sonnenschirm - es wird eingepackt, was man vermeintlich braucht. Doch
hier ist Vorsicht geboten, denn man muss die Regelungen der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einhalten.

Die Zuladungsmöglichkeiten für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen sind in
aller Regel nicht gerade groß. Sie liegen zwischen 300 und 400 Kilo,
bei Top-Fahrzeugen auch schon einmal bei 600 bis 700 Kilo. Das
scheint auf den ersten Eindruck recht üppig, doch das Gewicht ist
schnell erreicht. Man muss etwas rechnen, um optimal zu packen.

Entscheidend ist das Leergewicht. In der Zulassungsbescheinigung
Teil 1 steht unter dem Buchstaben F1 das zulässige Gesamtgewicht,
unter G das Leergewicht. Die Differenz aus beiden ist die Anzahl an
Kilos, die noch zugeladen werden darf. Das Leergewicht ist das
Gewicht des fahrbereiten Wohnmobils, mit zu 90 Prozent gefülltem Tank
und 75 Kilo Gewicht des Fahrers.

Als ersten Schritt sollte man kontrollieren, ob an dem Wohnmobil
etwas nachgerüstet wurde, etwa eine SAT-Anlage, eine Markise oder
eine Klimaanlage. Diese Teile bringen in der Regel ordentlich
Gewicht, sind aber nicht in den Fahrzeugpapieren erfasst. Dadurch
wird die Gewichtsvorgabe für die Zuladung weiter reduziert.

Beim Bepacken gibt es einige einfache Regeln, die zu beachten
sind. Wasch-, Putz- oder Kosmetikmittel sollten nicht in großen
Gebinden mitgenommen, sondern in kleineren Mengen abgefüllt werden.
Gasflaschen aus Aluminium sind wesentlich leichter als Stahlflaschen.
Ob der Wassertank schon für die Reise befüllt werden muss, kann man
ebenfalls nach Bedarf entscheiden. Rollmarkisen sind die leichtere
Variante, ebenso die einfachen Campingmöbel. Es empfiehlt sich, vor
der Reise eine genaue Packliste zu erstellen. Beispiele hierzu findet
man im Internet. Von Nutzen ist auch eine eingehende Beratung beim
Kauf des Wohnmobiles durch einen kompetenten Händler. Wenn man sich
eine Erhöhung der Zuladung wünscht, gibt es unter Umständen die
Möglichkeit einer Auflastung.

Empfindlich können die Bußgelder bei Überladung die Urlaubskasse
schmälern. In Deutschland kosten 30 % Übergewicht bei einem
3,5-Tonner 235 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. In
Österreich kann bei gleichem Vergehen die Strafe bis zu 5.000 Euro
betragen und in Italien kosten bereits 5 % Überladung satte 1.697
Euro. Ein Tipp: Für einige wenige Euro kann man das komplette
Fahrzeug auf einer öffentlichen Waage wiegen lassen und bekommt so
genaue Informationen über das tatsächliche Gewicht.

Negativ wirkt sich auch eine Überladung auf das Fahrverhalten,
etwa in Kurven oder beim Bremsen aus. Mitunter kann auch ein Reifen
auf Grund seiner nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit platzen.

Bevor die Reise mit dem Wohnmobil in den Urlaub starten kann, muss
man also etwas Zeit mit der konkreten Planung für die Bepackung des
Fahrzeuges verbringen. Der Fachhandel und die Campingclubs helfen
hier gerne weiter.



Pressekontakt:
KÜS
Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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