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Was besagen eigentlich CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen?

Geschrieben am 16-04-2019

München (ots) - In vielen Verbrauchertipps und Kaufberatungen
weisen die Verfasser gerne darauf hin, dass Produkte eine
CE-Kennzeichnung und ein GS-Zeichen haben sollten - als Garantie für
sichere Waren. Doch was besagen diese Zeichen genau und worin liegen
die Unterschiede? TÜV SÜD Product Service gibt einen Überblick.

Technischer "Reisepass" für Produkte in Europa: die
CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung wurde vor knapp 30 Jahren eingeführt und
steht für "Communauté Européenne". Mit der Kennzeichnung bestätigt
ein Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass sein Produkt die
Anforderungen aller gültigen EU-Richtlinien erfüllt und somit den
gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, noch bevor es erstmals
in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Das
CE-Kennzeichen ist für bestimmte Produktgruppen verpflichtend
vorgeschrieben. Das bedeutet, dass Produkte dieser Produktgruppen nur
mit CE-Kennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten vertrieben und
vermarktet werden dürfen: Dazu gehören beispielsweise Spielzeug,
Persönliche Schutzausrüstung (PSA), elektrische Geräte sowie
Messgeräte und Medizinprodukte. Nicht erlaubt ist die
CE-Kennzeichnung auf Produkten, die nicht durch eine entsprechende
Richtlinie erfasst sind - dazu gehören Mechanikprodukte wie bspw.
Leitern und Tritte.

Die CE-Kennzeichnung bedeutet in der Regel nicht, dass das Produkt
durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien
überprüft wurde - es ist also kein Qualitäts- oder unabhängiges
Sicherheitssiegel. Hersteller bzw. Inverkehrbringer müssen das
CE-Kennzeichen selbst auf ihrem Produkt anbringen und bestätigen
damit, dass sie die gesetzlichen Vorgaben für die Produktgruppe
einhalten. Voraussetzung dafür ist die sogenannte
Konformitätserklärung, die Hersteller ausfüllen und den zuständigen
Aufsichtsbehörden auf Anfrage als Teil der technischen Dokumentation
übergeben müssen. Die Konformitätserklärung ist auch Bestandteil der
Bedienungsanleitung.

"Handelt es sich zum Beispiel um Medizinprodukte oder Persönliche
Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III, also Produkte mit besonders
hohem Gefährdungspotenzial, schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken
eines unabhängigen und dafür benannten Prüf- und
Zertifizierungsunternehmens wie TÜV SÜD vor. Befindet sich hinter dem
CE-Zeichen eine vierstellige Kennnummer, können Verbraucher erkennen,
dass eine (und welche) unabhängige Benannte Stelle das
Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat", erklärt Klaus
Lorenz, Leiter Produktzertifizierung bei TÜV SÜD Product Service.

Unabhängig geprüfte Qualität: das GS-Zeichen

Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung ist das GS-Zeichen für "Geprüfte
Sicherheit", das es nur in Deutschland gibt, eine freiwillige
Qualitäts- und Sicherheitskontrolle. "Hersteller können Produkte wie
zum Beispiel Haushaltsgeräte, Maschinen, Werk- und Spielzeuge,
Elektrogeräte, Leuchten und Möbel nach den Anforderungen des
deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) von unabhängigen
Stellen wie TÜV SÜD Product Service auf die Einhaltung der
entsprechenden Produktnormen und Richtlinien überprüfen lassen", so
Klaus Lorenz. Dabei untersuchen die Experten sowohl das eigentliche
Produkt als auch - jährlich wiederkehrend - die Serienproduktion im
Werk; der Herstellungsprozess und dessen Qualitätssicherung stehen im
Fokus.

Das GS-Zeichen bescheinigt Produkten, dass bei sachgemäßer
Verwendung keine Gefahren für den Benutzer drohen und diese sicher
sind im Sinne des ProdSG. Um GS-Prüfungen durchführen zu können,
müssen die Prüforganisationen bei der zuständigen Behörde notifiziert
sein und werden von der Behörde auch selbst regelmäßig überprüft. TÜV
SÜD verfügt über anerkannte Prüflabore auf der ganzen Welt und führt
unter anderem folgende Tests für die Erteilung des GS-Zeichens durch:

- Elektrische und mechanische Sicherheitsprüfungen
- Funktionale Sicherheitsprüfungen, Dauertests u.v.m.
- Prüfung auf Chemikalien und Schadstoffe
- Prüfungen zu ergonomischen Aspekten
- Messung der Geräuschemissionen

Das GS-Zeichen darf an Produkten angebracht werden, solange das
entsprechende GS-Zertifikat gültig ist und das Produkt unverändert
dem zur Prüfung vorgelegten Baumuster entspricht.

Echtes Zeichen oder Fälschung?

Das GS-Zeichen schafft Vertrauen sowohl bei Händlern als auch bei
Verbrauchern und bietet Herstellern einen Wettbewerbsvorteil
gegenüber vergleichbaren Produkten ohne Prüfzeichen. Daher kommt es
immer wieder zum Missbrauch des Prüfzeichens: TÜV SÜD informiert in
einer "Schwarzen Liste" auf seiner Website deshalb über Unternehmen,
deren Produkte das Prüfzeichen fälschlicherweise tragen. Verbraucher
finden außerdem Informationen zu relevanten TÜV SÜD-Prüfzeichen
online in der Zertifikatsdatenbank
(https://www.tuev-sued.de/produktpruefung/zertifikatsdatenbank). Die
CE-Kennzeichnung eines Produkts ohne eine durchgeführte
Konformitätsbewertung ist ein Rechtsverstoß und hat gegebenenfalls
strafrechtliche Auswirkungen. Da die Verwendung der CE-Kennzeichnung
die Konformität des Produkts mit den entsprechenden Richtlinien
bestätigt, ist eine Angabe wie "CE-geprüft" im rechtlichen Sinne
irreführend.

Das TÜV SÜD-Oktagon

TÜV SÜD-Prüfzeichen gibt es in einer großen Vielfalt für
unterschiedliche Produkte. Allen gemeinsam ist die unveränderbare
Konformitätsaussage im blauen Oktagon: "Sicherheit geprüft",
"Qualität geprüft", "Produktion überwacht". Außerdem können weitere,
spezifisch getestete Merkmale vermerkt werden, zum Beispiel
"schadstoffgeprüft" oder "schwermetallfrei".

Weitere Informationen zum CE-Zeichen finden Sie hier:
www.tuev-sued.de/produktpruefung/dienstleistungen/ce-kennzeichnung



Pressekontakt:
Dirk Moser-Delarami
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199
80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 - 15 92
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mail: Dirk.Moser-Delarami@tuev-sued.de
Internet: www.tuev-sued.de

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell


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