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Europäischer Gerichtshof stärkt ÖKO-TEST im Kampf gegen Testsiegel-Missbrauch (FOTO)

Geschrieben am 11-04-2019

Luxemburg/Frankfurt am Main (ots) -

In eigener Sache

Testanbieter wie ÖKO-TEST können laut dem EuGH die Nutzung ihrer
bekannten Testsiegel untersagen. Das Grundsatzurteil soll Verbraucher
vor Falschinformationen schützen. Die Richter urteilten über einen
unzulässigen Einsatz des ÖKO-TEST-Labels.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass
Testanbieter wie ÖKO-TEST die Nutzung ihres Testsiegels untersagen
können. Voraussetzung ist, dass das Siegel als bekannte Marke gilt,
die missbräuchlich genutzt wird. Mit dem Grundsatzurteil stärkt das
oberste EU-Gericht Testanbieter im Kampf gegen die Unsitte vieler
Firmen, Verbraucher durch den unrechtmäßigen Gebrauch von Testsiegeln
falsch zu informieren.

EuGH-Urteil stärkt seriöse Testsiegel wie das ÖKO-TEST-Label

Mit dem Urteil ist nun geklärt, dass Testanbieter grundsätzlich
markenrechtliche Ansprüche gegen die Nutzung ihrer Testsiegel
durchsetzen können. Als Markeninhaber können sie den Einsatz
untersagen, wenn ihr Testsiegel wie das ÖKO-TEST Label als bekannt im
Sinne des Markenrechts anzusehen ist und dieses zur Falschinformation
der Verbraucher genutzt wird.

Der EuGH stärkt mit seinem Urteil seriöse und bekannte Testsiegel
wie die von ÖKO-TEST und der Stiftung Warentest. Für Verbraucher
bedeutet es, dass sie sich hoffentlich künftig noch mehr auf die
bekannten Testsiegel der deutschen Warentester verlassen können. Die
Flut der unseriösen oder industrienahen Siegelanbieter dürfte es
hingegen künftig schwer haben, sich auf dem Markt der
Verbraucherinformation zu behaupten.

Denn mit seinem Urteil spricht sich der EuGH dagegen aus, dass
Testanbieter die Nutzung ihrer Testsiegel bereits dann untersagen
können, wenn diese als Marken eingetragen sind. In diesem Fall
erfolge keine markenmäßige Nutzung des Testsiegels durch die
Hersteller, so der EuGH. Erst wenn ein Testanbieter sich darauf
stützen kann, dass es sich bei seinem Testsiegel um eine bekannte
Marke handelt, kann er einen markenrechtlichen Schutz an diesem
geltend machen.

EuGH urteilte zu falscher Nutzung von ÖKO-TEST-Siegel

Was das Grundsatzurteil im Einzelfall bedeutet, müssen nun
deutsche Gerichte klären. Unter anderem sind derzeit drei weitere
Verfahren von ÖKO-TEST vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
anhängig. Der BGH hatte diese bis zur Entscheidung des EuGH
ausgesetzt.

Im dem vom EuGH beurteilten Fall hat sich ÖKO-TEST gegen die
Nutzung seines Labels für eine Zahnpasta gewehrt. Denn das Produkt
entsprach nach Ansicht von ÖKO-TEST wegen einer Überarbeitung durch
den Hersteller nicht mehr dem Produkt, das ÖKO-TEST ursprünglich
getestet hatte. Das Verfahren begann vor dem Landgericht und dem
Oberlandesgericht in Düsseldorf. Letzteres hatte beschlossen, dass
grundlegende europarechtliche Fragen des Markenrechts zu klären seien
und die Sache dem EuGH vorgelegt. Das Oberlandesgericht wird auch
abschließend über den Fall urteilen.

Bisher kein Schutz von Warentest-Siegel durch Markenrecht

ÖKO-TEST begann vor etwa acht Jahren, konsequent gegen die
unberechtigte Nutzung des ÖKO-TEST-Labels vorzugehen. Damals setzten
immer mehr Firmen in ihrer Testwerbung nur scheinbar gute und sehr
gute Testergebnisse in das ÖKO-TEST Label ein und informierten die
Verbraucher dadurch falsch. In aufwendigen und kostspieligen
Gerichtsprozessen wehrt sich ÖKO-TEST seitdem immer wieder gegen die
falsche Nutzung des Labels.

Die Durchsetzung von Testsiegel-Bedingungen gegenüber Herstellern
war bisher problematisch. Denn die zulässige Nutzung von Testsiegeln
wie dem ÖKO-TEST-Label mit Angabe des Testergebnisses "sehr gut" oder
"gut" war bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Sämtliche Urteile
zur Testwerbung ergingen im Wettbewerbsrecht. Doch das räumt den
Testanbietern gegenüber den Herstellern getesteter Produkte keine
eigene Klagebefugnis ein.

Auch konnten sich Testanbieter bisher nicht rechtssicher darauf
stützen, dass es sich bei ihren Testsiegeln um Marken im Sinne des
EU-Markenrechts handelt. Nur Marken geben ihren Inhabern das
alleinige Recht, darüber zu entscheiden, wer diese in welcher Weise
nutzen kann. Auch ÖKO-TEST hatte es damit schwer, falsche oder
unsachgemäße Informationen der Verbraucher durch missbräuchlich
genutzte ÖKO-TEST-Label zu unterbinden.

Falsche Werbung: Testurteil gilt nur für konkret getestetes
Produkt

Testanbieter in Deutschland erlauben Herstellern getesteter
Produkte grundsätzlich die Nutzung ihrer Testsiegel. Hierzu fordern
die Testanbieter meist den Abschluss eines Lizenzvertrags. Er soll
sicherstellen, dass Verbraucher durch Testsiegel wahrheitsgemäß und
sachgerecht über die veröffentlichten Testergebnisse der Testanbieter
informiert werden.

So sehen die Lizenzbedingungen von ÖKO-TEST vor, dass Unternehmen
das ÖKO-TEST-Label nur für das konkret getestete Produkt nutzen
dürfen. Damit soll verhindert werden, dass das Testergebnis zu einem
Produkt durch die Nutzung des Labels auf andere Produkte, etwa
derselben Produktserie, übertragen wird.

Testet ÖKO-TEST etwa ein rotes T-Shirt, so darf der Anbieter das
Label nur für dieses, nicht aber auch für ein grünes T-Shirt nutzen.
Der Grund: Da ÖKO-TEST Produkte vor allem auf Schadstoffe untersucht
und diese oftmals in Farbstoffen stecken, sagt das Testergebnis eines
roten T-Shirts nichts über die Schadstoffbelastung eines grünen
T-Shirts aus. Durch die Nutzung des ÖKO-TEST-Labels für beide
Produkte würde sich dies für den Verbraucher jedoch anders und damit
falsch darstellen.

Lizenzbedingungen: ÖKO-TEST-Testsiegel nur für aktuelles
Testergebnis nutzbar

Außerdem sehen die Lizenzbedingungen von ÖKO-TEST vor, dass ein
Unternehmen das Label nur in Zusammenhang mit einem aktuellen
Testergebnis nutzen darf. Denn ein einmal vergebenes Testurteil kann
auch nach kurzer Zeit nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
Dies liegt daran, dass ÖKO-TEST seine Bewertungen und Testkriterien
immer dann verändert, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse oder
Weiterentwicklungen der Laborpraxis es nötig machen.

Weiterführende Links: http://ots.de/HSwnyv

https://www.oekotest.de/label-faq



Pressekontakt:
Beate Möller
ÖKO-TEST AG
Kasseler Str. 1a
60486 Frankfurt
E-Mail: presse@oekotest.de

Original-Content von: ÖKO-TEST AG, übermittelt durch news aktuell


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