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Verkehrssünden im Ausland: Ganz schön teuer / Osterurlauber sollten die Verkehrsregeln gut kennen (FOTO)

Geschrieben am 11-04-2019

München (ots) -

Tempo überschritten, während der Fahrt mit dem Handy telefoniert
oder falsch geparkt? Osterurlauber sollten sich vorab über die
Verkehrsregeln im Ferienland informieren. Die meisten europäischen
Reiseländer gehen deutlich härter gegen Verkehrssünder vor als
Deutschland. Das reicht mitunter von hohen Geldbußen über
Freiheitsentzug bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Bußgeldverfahren werden europaweit verfolgt.

An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen
neben den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland
auch die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer 20 km/h zu schnell
fährt, riskiert in Norwegen ein Bußgeld von mindestens 480 Euro. In
Schweden sind es 230 Euro, in Finnland 200 Euro, in Italien 175 Euro,
in den Niederlanden 170 Euro und in der Schweiz 160 Euro. In
Deutschland muss man dafür höchstens 35 Euro berappen.

Auch bei Fahren unter Alkoholeinfluss zeigen die Länder Härte -
allen voran Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das
Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In
Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden
und Spanien klicken bei 1,0 Promille beziehungsweise 1,2 Promille
sogar die Handschellen.

Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kann die
Urlaubskasse ebenfalls stark belasten. Was diese Ordnungswidrigkeit
angeht, kennen insbesondere die Niederlande, Großbritannien und
Dänemark kein Pardon. Die Forderungen liegen bei rund 200 Euro.

Auch Falschparker können keine Nachsicht erwarten. Besonders
kostspielig wird falsches Parken etwa in Spanien (bis 200 Euro) und
den Niederlanden (95 Euro), auf Zypern (85 Euro) und in Dänemark (70
Euro). Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los.

Wenn das Knöllchen aus dem Ausland kommt, sollten es Autofahrer
möglichst schnell bezahlen. Italien, Frankreich und Spanien
beispielsweise gewähren bei Sofortzahlung zum Teil hohe Rabatte.
Wenn der Bescheid fehlerhaft oder der Betrag offensichtlich zu hoch
ist, empfiehlt der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und
gegebenenfalls Einspruch einzulegen.



Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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