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Hebammenreformgesetz sichert enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis

Geschrieben am 10-04-2019

Berlin (ots) - Hebammen müssen in Deutschland ab dem Jahr 2021 ein
duales Studium absolvieren. So sieht es der Referentenentwurf zur
Reform der Hebammenausbildung vor, der eine Richtlinie der
Europäischen Union aus den Jahren 2005 und 2013 umsetzt. Der Deutsche
Evangelische Krankenhausverband e. V. (DEKV) lobt beim
Parlamentarischen Frühstück "Hebammenausbildung - quo vadis?" am 10.
April 2019 die enge Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre und
praktischer Studienphase im Krankenhaus. "Der Beruf der Hebamme hat
sich gewandelt. Heute erfordert er eine umfassende wissenschaftliche
Ausbildung. Im Mittelpunkt steht aber nach wie vor die praktische
Arbeit mit den werdenden Eltern und ihren Kindern. Darauf bereitet
die Ausbildung im Krankenhaus vor, die eng mit der wissenschaftlichen
Qualifizierung verzahnt sein muss. Die dazu notwendige
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Krankenhaus als Ort
der praktischen Ausbildung und der Hochschule als Vermittler der
wissenschaftlichen Erkenntnisse werden die evangelischen
Krankenhäuser aktiv mitgestalten. Dabei muss die vielfältige
Expertise der existierenden Hebammenschulen genutzt werden, um die
Hochschulen dabei zu unterstützen, die praktischen Anteile der neuen
Hebammenqualifizierung effektiv zu gestalten. Das ermöglicht die
Übergangsfrist von zehn Jahren. Dafür möchten wir mit dieser
Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für
Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) und der Evangelischen Hochschule
Berlin (EHB) durchführen, ein Zeichen setzen", so Christoph Radbruch,
Vorsitzender des DEKV.

Gesellschaftlicher Wandel verändert die Ansprüche an Hebammen
Junge Familien benötigen und wünschen sich heute mehr denn je die
Unterstützung durch Hebammen. Diese müssen immer häufiger auch die
vielfältigen und verschiedenen kulturellen Hintergründe in ihre
Arbeit integrieren. Daher erfordert der gesellschaftliche Wandel von
Hebammen heute nicht nur praktische Kenntnisse, sondern auch ein
wissenschaftlich fundiertes und reflektiertes Handeln. Das neue duale
Studium eröffnet so Möglichkeiten, die Versorgung von Müttern und
Kindern weiter zu verbessern. "Wir sind froh, dass nun auch in
Deutschland die Qualifizierung der Hebammen generell auf
Hochschulniveau erfolgt. Wir hoffen, dass im neuen Gesetz die
hochschulischen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden, damit das
Potenzial des Hebammenstudiums in der Qualität der Versorgung von
Müttern und Kindern wirksam werden kann", so Elke Mattern,
Vorsitzende der DGHWi.

Dazu erläutert Prof. Dr. jur. Anusheh Rafi, Rektor der
Evangelischen Hochschule Berlin (EHB): "Aufgrund der sehr hohen
Anforderungen an den Beruf müssen Hebammen über sehr differenzierte
hebammen- und gesundheitswissenschaftliche sowie psychologische
Kenntnisse verfügen, sodass eine Akademisierung zwingend erforderlich
ist. Wir erhoffen uns dadurch nicht nur qualifiziertere Fachkräfte,
sondern auch eine Aufwertung des gesellschaftlich so wichtigen
Berufes."

"Hebammen tragen eine große Verantwortung für die
gesundheitsfördernde Versorgung von Mutter und Kind während
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und erstem Lebensjahr des Kindes.
Mit der Überführung der Hebammenausbildung an die Hochschulen besteht
die Chance, die Qualität der geburtshilflichen Versorgung in
Deutschland weiter zu optimieren und damit zentrale Forderungen des
Nationalen Gesundheitsziels "Gesundheit rund um die Geburt"
umzusetzen. Zudem erhalten die Hochschulen Planungssicherheit und
können zukunftsorientiert ihre Verantwortung für die
wissenschaftliche Qualifikation von Hebammen übernehmen", weiß Prof.
Dr. rer. medic. Melita Grieshop, Professorin für
Hebammenwissenschaften und Beauftragte im Studiengang Hebammenkunde
an der Evangelischen Hochschule Berlin.

Die drei Veranstalter sind sich einig, dass mit dem Entwurf des
Hebammenreformgesetzes ein wichtiger Schritt zur qualitativ
hochwertigen geburtshilflichen Versorgung mit hochschulisch
qualifizierten Hebammen in Deutschland vollzogen wird.

Forderungen für eine qualifizierte partnerschaftliche Ausbildung
an Krankenhäusern und Hochschulen

Die Zusammenarbeit mit den Hochschulen bei der berufspraktischen
Hebammenausbildung bindet Kapazitäten für die Praxisanleitung, die
Praxisplanung und die Koordination mit den Hochschulen. Dieser
finanzielle Aufwand muss als Teil der refinanzierten Aufwendungen für
die Ausbildung mit in das Gesetz aufgenommen werden. Weitere
Voraussetzungen, um eine qualifizierte und zukunftssichere
Hebammenausbildung gestalten zu können sind:

- Eine Qualifizierungsoffensive für Praxisanleiter und
Praxisbegleiter

Praxisanleitende im Krankenhaus sind nicht nur pädagogisch tätig,
sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen Wissenschaft und
Praxis. Partnerin auf Seite der Hochschule ist die Praxisbegleitung.
Für die Erweiterung der Kompetenzen bei Praxisanleitern und
Praxisbegleitern ist für Krankenhäuser und Hochschulen eine
Anschubfinanzierung in Höhe von 78 Millionen Euro vom Bund notwendig.

- Zahl der Hebammen darf nicht einbrechen

Ab 2021 werden über 600 Studienplätze für Hebammen im ersten
Semester benötigt, um den Wegfall der Ausbildung zu kompensieren. Bis
zum Jahr 2024 müssen alle rund 1.800 Ausbildungsplätze an die
Hochschulen transferiert werden. Gelingt dies nicht, werden auf dem
ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt noch mehr Hebammen fehlen.
Die Länder stehen in der Pflicht, die Finanzierung dieser notwendigen
Neustrukturierung sicherzustellen.

- Sicherheit für Mutter und Kind - Risikomanagement muss
Studieninhalt sein

Hebammen tragen eine hohe Verantwortung für Gesundheit und Leben
von Mutter und Kind. Vor allem bei der Überwachung der
physiologischen Geburt müssen Risiken rechtzeitig erkannt werden. Die
Hebamme muss ihr Handeln jederzeit nach Risikogesichtspunkten
bewerten, um Schaden von Mutter und Kind abwenden zu können. Nur
durch eine entsprechende Qualifizierung können Hebammen besser
lernen, dies systematisch umzusetzen. Risikomanagement muss
verpflichtender Studieninhalt in § 9 für Hebammen sein.



Pressekontakt:
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Barbara Kluge | Eupener Straße 60, 50933 Köln
E-Mail: barbara.kluge@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0

Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin
E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11

Original-Content von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV), übermittelt durch news aktuell


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