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Grausam, aber nicht verboten: "Anbindehaltung" in Deutschland / Kühe vegetieren angebunden auf ihren eigenen Exkrementen dahin

Geschrieben am 27-03-2019

Ingolstadt (ots) - Bundesweit leben etwa 1 Million Kühe in der
sogenannten "Anbindehaltung". Jede vierte Kuh in der Milchindustrie
ist davon betroffen, vor allem in kleineren Betrieben - auch mit
Bio-Siegel. Was diese "Anbindung" für die betroffenen Rinder
bedeutet, zeigt aktuelles Videomaterial aus neun Betrieben in Bayern
(LK Pfaffenhofen), Hessen (LK Gießen) und Nordrhein-Westfalen
(Oberbergischer Kreis), das Animal Rights Watch (ARIWA)
veröffentlicht. ARD Fakt berichtete am 26. März mit einem kleinen
Teil der Aufnahmen.

Animal Rights Watch stellt Ihnen kostenlos weiteres
unveröffentlichtes Foto- und Filmmaterial zur Verfügung.

Mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals
fixiert, haben Rinder in "Anbindung" so wenig Bewegungsspielraum,
dass sie sich gerade einmal hinlegen und wieder aufstehen können.
Monatelang, oft sogar jahrelang stehen sie praktisch bewegungslos auf
einer Stelle. Sie sehen keine Weide und haben auch sonst nicht die
geringste Abwechslung. Durch die Bewegungslosigkeit werden die Tiere
zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen auch äußerlich. Sie liegen
in ihren eigenen Exkrementen, der Kot ist teilweise zentimeterdick am
Hinterleib der Tiere festgetrocknet. Stroh oder eine weiche
Liegematte sucht man oft vergeblich. Das Liegen auf dem harten Boden
verursacht Schwellungen und Verletzungen an den Gelenken. In zwei von
neun dokumentierten Betrieben wurden sogar angebundene Kälber
vorgefunden, was nach der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung
verboten ist.

Auch bei erwachsenen Tieren widerspricht die "Anbindehaltung"
eindeutig dem Tierschutzgesetz, trotzdem ist sie erlaubt. Alle
Verbots-Bestrebungen sind bisher gescheitert. Der Bundesrat hat die
ganzjährige "Anbindung" bereits 2016 als tierschutzwidrig eingestuft.
Ein Verbot scheiterte am Bundeslandwirtschaftsministerium. Im Mai
2018 sprachen sich Molkereiunternehmen aus Bayern und
Baden-Württemberg in einem Positionspapier für den Ausstieg aus der
ganzjährigen "Anbindung" bis 2030 aus.

"Ob ganzjährig oder nicht, ob erlaubt oder verboten: Die
sogenannte Anbindehaltung zählt zu den leidvollsten Praktiken der
Milchindustrie, sie ist jedoch bei Weitem nicht die einzige", sagt
Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. Kuhmilch bedeutet immer
großes Tierleid. Denn um Milch zu produzieren, müssen Kühe Jahr für
Jahr ein Kalb zur Welt bringen, das ihnen nach jeder Geburt gewaltsam
weggenommen wird. Männliche Kälber sterben bald darauf im
Schlachthof. Und auch die Mütter werden bereits nach einem Bruchteil
ihrer natürlichen Lebenserwartung getötet. Durch die Zucht auf eine
unnatürlich hohe Milchproduktion sind ihre Körper nach rund 5 Jahren
ausgemergelt und damit unrentabel.

ARIWA fordert daher die Förderung pflanzlicher Alternativen und
des bio-veganen Landbaus.

Unter folgendem Link finden Sie Videostills aus der Recherche, die
Sie mit dem Quellenhinweis "Animal Rights Watch" im Zusammenhang mit
dieser Pressemeldung verwenden können:
www.flickr.com/photos/animalrightswatch/albums/72157679538996148

Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an Video-Material.

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige,
bundesweit tätige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in
der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane
Lebensweise. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und
Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes
Bildmaterial.



Pressekontakt:
Sandra Franz, Tel.: 01577-6633353, E-Mail: presse@ariwa.org

Original-Content von: Animal Rights Watch e.V., übermittelt durch news aktuell


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