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Bauindustrie begrüßt vorläufige Einigung im europäischen Entsenderecht

Geschrieben am 26-03-2019

Berlin (ots) - Nach der Revision der Entsenderichtlinie werden in
Brüssel auch die sozialrechtlichen Regelungen überarbeitet. Eine der
Kernfragen ist es, welches Sozialversicherungsrecht für welchen
Höchstzeitraum bei Entsendungen gilt.

Dass der Verbleib im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes
für bis zu zwei Jahre einer Entsendung nicht verkürzt wird, ist laut
Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie, im Lichte der europäischen Arbeitsteilung sachgerecht.
"Jede Begrenzung würde der Arbeitnehmerfreizügigkeit bürokratische
Steine in den Weg räumen und stünde einer wichtigen europäischen
Grundfreiheit diametral entgegen", so Babiel weiter. Es ist wichtig,
dass die Verkürzung auf 18 Monate vom Tisch ist. Von der Bürokratie
abgesehen wollen Arbeitnehmer sich kaum mit anderen
Sozialversiche-rungssystemen befassen. Der drohende Wechsel in eine
unbekannte Kranken- oder Rentenversicherung wäre selbst dann kaum zu
vermitteln, wenn dies im Einzelfall für den Arbeitnehmer Vorteile
böte. Arbeitgeber könnten dies ihren flexiblen und spezialisierten
Mitarbeitern nicht vermitteln und die Arbeitnehmerfreizügigkeit würde
zum Geisterschiff werden. Welches Signal ginge davon für die
Europawahl aus?

Nach der vorläufigen Einigung im sogenannten Trilogverfahren von
EU-Parlament, Rat und Kommission muss sich nun der Ausschuss der
Ständigen Vertreter des Rates und das Europäische Parlament mit der
Trilogeinigung befassen.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Inga Stein-Barthelmes
Funktion: Leiterin Politik und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 229
E-Mail: Inga.Steinbarthelmes@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell


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