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Fehlerhafter Widerrufsbelehrung: Landgericht Hamburg spricht Haspa-Kunden Zahlungsansprüche von 6.547,41 EUR zu

Geschrieben am 25-03-2019

Hamburg (ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger
Sparkasse AG am 18. März 2019 verurteilt, an zwei ehemalige
Darlehensnehmer 6.547,41 EUR zu zahlen. Hintergrund des Urteils zum
Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 330 O 393/16 war eine fehlerhafte
Belehrung über das bei einem Darlehensvertrag bestehende
Widerrufsrecht. Im Jahr 2008 schlossen die Kläger zwei
Immobiliendarlehensverträge mit der Haspa. Den Widerruf erklärten die
erfolgreichen Kläger erst ca. sieben Jahre später unter Berufung auf
die Fehler in den Widerrufsbelehrungen zu den beiden
Darlehensverträgen. Nachdem die Haspa die Wirksamkeit des im Jahr
2015 erklärten Widerrufs vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte,
entscheid das Landgericht Hamburg nun, dass die Widerrufsbelehrung
den gesetzlichen Anforderungen nicht genüge.

Die Kläger wurden von HAHN Rechtsanwälte vertreten. "Ein wirksamer
Widerruf eines Immobiliendarlehens führt zu einer vollständigen
Rückabwicklung des jeweiligen Vertrages", erläutert der Hamburger
Fachanwalt Peter Hahn. "Die Darlehensnehmer haben
Nutzungswertersatzansprüche und können einen Teil der auf das
widerrufene Darlehen gezahlten Zinsen zurückverlangen", so Hahn
weiter. Das Landgericht Hamburg errechnete Zahlungsansprüche der
Kläger in Höhe von insgesamt 6.547,41 EUR. "Sehr gute Chancen für ein
erfolgreiches Vorgehen wegen fehlerhafter Vertragsunterlagen bestehen
bei Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen
wurden", erläutert Hahn. "Bei Immobiliendarlehen, die bis zu diesem
Stichtag geschlossen wurden, kommt ein Widerruf nach vielen Jahren
noch immer dann in Betracht, wenn das Darlehen über einen
Darlehensvermittler zum Abschluss gekommen ist."

Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte den Kunden aller deutschen
Kreditinstitute eine kostenfreie Überprüfung ihrer Immobiliendarlehen
und Kfz-Finanzierungen hinsichtlich einer Widerrufsbarkeit an. Die
Kanzlei hat in den vergangenen Jahren bundesweit in vergleichbaren
Widerrufsfällen weit über 60 positive Urteile erstritten. Weitere
Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner,
Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger und Verbraucher. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierfzehn Anwälte tätig, davon sind vier Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Hamburg,
Bremen, und Stuttgart



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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