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Das Fallenstellen ist in Deutschland erlaubt / Wildtierschutz Deutschland fordert Einstellung der Jagd während der Setzzeit (FOTO)

Geschrieben am 21-03-2019

Gau-Algesheim (ots) -

Frühjahrsspaziergang mit Balou. Der Hund schnuppert am Feldrand
entlang und jault auf einmal laut auf - sein Kopf steckt in einer
Schlagfalle. Für die Kinder der Familie wird das Erlebnis zum Trauma.
Den Anblick des gequälten Tieres und sein Wimmern werden sie nie
vergessen, erzählen sie.

Leider ist es in Deutschland immer noch erlaubt, Wildtieren mit
Fallen nachzustellen, zum Beispiel Füchsen, Waschbären und Dachsen.
In der Praxis werden dazu überwiegend Kasten- oder Betonröhrenfallen
eingesetzt. Einmal gefangen wird etwa ein Fuchs unsanft mittels
Schiebestange in einen Fangkorb, meist ein Kasten aus Drahtgeflecht,
verfrachtet und mit einer Kurzwaffe getötet. Etwa 98 Prozent der
durch die Fallenjagd in Deutschland erbeuteten Tiere werden
verscharrt oder zur Tierkörperbeseitigung gebracht.

In den meisten Bundesländern sind aber auch weiterhin Schlagfallen
erlaubt. Sie sollen sofort töten und dürfen nur in sogenannten
Fangbunkern eingesetzt werden. Das Problem ist, dass sie nicht
selektiv, also zum Beispiel ausschließlich Steinmarder töten, und
häufig Tiere Zugang haben, die zwar nicht sofort getötet, denen aber
Körperteile zertrümmert werden. Schlagfallen sind - ob zugelassen
oder nicht - frei verkäuflich. Von daher kommt es immer wieder zu
Unfällen bei denen Tiere illegal getötet oder schwer verletzt werden.
Auch Kinder und Erwachsene sind gelegentlich Opfer solcher Fallen.

Vereinzelt werden von den politisch Verantwortlichen, wie z.B. in
Baden-Württemberg, auch Fallen für Wildschweine, sogenannte Saufänge,
genehmigt. Dieser Fallentyp ist zwar - wie man aus der Erfahrung und
entsprechender Literatur weiß - ineffektiv hinsichtlich der
Reduzierung des Wildschweinbestandes, aber er ist in höchstem Maße
tierschutzrelevant. Ganze Familienverbände, in der Fachsprache
"Rotten", werden durch Köder in meist mit Holzwänden geschlossene
Gehege gelockt, um dann vom Hochsitz aus mit der Büchse getötet zu
werden. Spätestens nach dem ersten Schuss geraten die eingesperrten
Tiere auf engstem Raum in Panik, schreien und versuchen erfolglos die
Wände zu überwinden.

Noch bevor die ersten Sträucher Mitte März in der Blüte stehen,
werden Wildtierauffangstationen erste verwaiste Dachs- und Fuchsbabys
gebracht. Die sind nicht selten schon im Februar zur Welt gekommen.
Häufig sind es die Jungtiere von durch Verkehrsunfälle oder die Jagd
umgekommene Muttertiere. Die Setzzeit beginnt für Füchse und für
Dachse entgegen der Auffassung vieler Jagdbehörden bereits Ende
Januar! Gemäß den Aufzeichnungen verschiedener Fuchsauffangstationen
werden Füchse im Februar sogar schon recht häufig gesetzt, bevor der
Höhepunkt der Geburten im März und April stattfindet und letzte
Fuchsbabys im Mai das Licht der Welt erblicken.

Tierschutzrechtlich relevant ist das, weil bis Ende Februar in
weiten Teilen der Republik noch Tierfallen aktiv sind und selbst
sogenannte "Fuchswochen" angesetzt werden, bei denen meist so viele
Füchse getötet werden, wie ansonsten nie im Jahr. "Der Deutsche
Jagdverband rühmt sich seines Wildtier-Monitorings, also der
Beobachtung und Zählung von Wildtieren. Da wundert es uns schon sehr,
dass die Lobbyisten-Organisation bisher kein Wort zu den wesentlich
früher einsetzenden Brut- und Setzzeiten verliert", ärgert sich Lovis
Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. "Jegliche Form
der Jagd, inklusive der Fallenjagd, sollte während der Brut- und
Setzzeit der Tiere tabu sein - alles andere ist nicht weidgerecht."



Pressekontakt:
Lovis Kauertz | Wildtierschutz Deutschland e.V.
T. 0177 72 300 86 | lk@wildtierschutz-deutschland.de
www.wildtierschutz-deutschland.de
www.facebook.com/wildtierschutz

Original-Content von: Wildtierschutz Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell


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