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TeamDrive: Datenschutz auf Brexit vorbereiten / Mit dem Brexit wird Großbritannien wohl zum datenschutzrechtlich unsicheren Drittland

Geschrieben am 14-03-2019

Hamburg (ots) - Angesichts der Unsicherheit über das Ausscheiden
Großbritanniens aus der Europäischen Union wird es für die
Unternehmen höchste Zeit bei der Speicherung personenbezogener Daten
zwischen Kontinentaleuropa und der EU zu unterscheiden, erklärt
Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger TeamDrive Systems GmbH.
Der gleichnamige Sync&Share-Service erlaubt Anwendern die genaue
Festlegung, in welchem Land ihre Daten gespeichert werden. So lassen
sich beispielsweise Daten von britischen Personen in Großbritannien
und Daten von EU-Bürgern in Deutschland halten.

"Kritisch wird es bei Clouddiensten, bei denen der Anwender nicht
exakt festlegen kann, auf welchen Servern in welchen Ländern und
damit auch in welchen Rechtsgebieten seine Datenbestände eigentlich
liegen", warnt TeamDrive-Chef Detlef Schmuck.

Die Brexit-Datenschutzfrage ist für alle Firmen relevant, die
personenbezogene Daten nach Großbritannien übermitteln oder dort
ansässigen Unternehmen Zugriff auf diese Daten gewähren. Typische
Szenarien hierfür sind eine eigene Niederlassung in Großbritannien,
ein Dienstleister auf der Insel und Online-Services, die von dort
bezogen werden. Betroffen können beispielsweise Kunden, Mitarbeiter
oder Bewerber sein. Sollte es zum Brexit kommen, wird Großbritannien
vermutlich als ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland
eingestuft. Dem entsprechend ist mit empfindlichen Geldbußen zu
rechnen.

"Von Seiten TeamDrive ist das Thema Datenschutz im Brexit-Fall
bestens vorbereitet", sagt Geschäftsführer Detlef Schmuck, und fügt
hinzu: "Aber natürlich nutzen viele Unternehmen weitere Clouddienste
etwa für Vertrieb und Marketing, die ebenfalls diesbezüglich
überprüft werden sollten."

TeamDrive (www.teamdrive.com) gilt als die "sicherste
Sync&Share-Software der Welt made in Germany" für das Speichern,
Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den
Hochsicherheitsanforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für
Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der
Anwender selbst die Daten lesen kann - weder TeamDrive noch
irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese
technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000
Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu
schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie
Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung.
TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.



Pressekontakt:
Weitere Informationen: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50,
22765 Hamburg, E-Mail: info@teamdrive.com,
Internet: www.teamdrive.com

PR-Agentur: euromarcom public relations GmbH, Tel. 0611-973150,
E-Mail: team@euromarcom.de, Internet: www.euromarcom.de,
www.facebook.com/euromarcom (like if you like-:)

Original-Content von: TeamDrive Systems GmbH, übermittelt durch news aktuell


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