Privater Pillenhandel im Netz ist gefährlich für Verkäufer und Kunden
Geschrieben am 06-03-2019 |
Baierbrunn (ots) - Bieten Privatpersonen überschüssige oder nicht
benötigte rezept- oder apothekenpflichtige Arzneimittel über
Online-Kleinanzeigen zum Kauf an, machen sie sich strafbar. "Nur
zugelassene Versandapotheken dürfen Arzneimittel im Internet
vertreiben", sagt der auf Arzneimittelrecht spezialisierte Münchner
Anwalt Thomas Bruggmann im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
"Alle anderen verstoßen gegen das Arzneimittelgesetz und riskieren
Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren." Trotzdem
nimmt der private Handel mit Medikamenten im Netz seit Jahren zu.
Kunden solcher privaten Verkäufer machen sich zwar nicht strafbar,
riskieren aber ihre Gesundheit. "Rezeptpflichtige Arzneimittel
gehören in die Hand des Arztes", betont Reinhard Rokitta vom Verein
Freie Apothekerschaft. Wer ohne ärztliche Verordnung zum Beispiel
Blutdrucksenker oder starke Schmerzmittel einnehme, müsse mit ernsten
Nebenwirkungen rechnen. Außerdem seien Qualität und Sicherheit von
Arzneien nur garantiert, wenn sie direkt aus der Apotheke kommen.
Stammen sie aus anderen Quellen, können sie verfallen, falsch
gelagert, manipuliert oder gar gefälscht sein. "Damit geht der Käufer
ein erhebliches Risiko ein", warnt Bruggmann.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2019 A liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.
Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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