| | | Geschrieben am 01-03-2019 Baubranche und Landwirtschaft sagen dem Hautkrebs den Kampf an / Sozialpartnervereinbarung auf den Weg gebracht
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 Berlin (ots) - "Arbeiten mit freiem Oberkörper in der prallen
 Sonne mag zwar cool sein, ist aber ohne Sonnenschutz absolut
 unvernünftig und birgt das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Daher
 haben wir gemeinsam mit verschiedenen anderen Verbänden ein
 Maßnahmenbündel vereinbart, um das durch intensive Sonneneinstrahlung
 ausgelöste Hautkrebsrisiko deutlich zu minimieren." Dieses erklärte
 der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe,
 Felix Pakleppa, angesichts der Zustimmung der beteiligten Verbände zu
 der unter Federführung des Deutschen Baugewerbes mit der Gewerkschaft
 IG BAU und der Berufsgenossenschaft abgeschlossenen
 Sozialpartnervereinbarung.
 
 Bei dem vereinbarten Maßnahmenbündel stehen Aufklärung und
 Prävention an erster Stelle: Die Verbände werden gemeinsam mit der
 Berufsgenossenschaft die Unternehmen über das Hautkrebsrisiko weiter
 aufklären und deutlich machen, wie sie ihre Beschäftigten schon durch
 einfache Maßnahmen schützen können. Auch die Arbeitnehmer selber
 sollen intensiver informiert und eingebunden werden. Geplant sind
 bspw. Apps, die anzeigen, wie hoch die Intensivität der UV-Strahlung
 am Arbeitsort ist und wie man sich am besten schützt.
 
 Kernstück der Sozialpartnervereinbarung ist eine sog.
 Angebotsvorsorge: Die Unternehmen werden Arbeitnehmern, die
 überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem
 Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, damit
 sie sich beraten und  ein Hautscreening durchführen lassen können,
 wodurch Hautkrebs noch in einem frühen Stadium entdeckt werden kann.
 Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit
 stattfinden kann, tragen die Arbeitgeber.
 
 "Der ursprünglich diskutierte Vorschlag einer Pflichtvorsorge ist
 damit erst einmal vom Tisch. Im Gespräch mit dem
 Bundesarbeitsministerium ist der von uns gefundene Weg einer
 Sozialpartnervereinbarung erörtert und auf den Weg gebracht worden.
 Dieses hat die Branche positiv wahrgenommen. Daher sind wir mit der
 gefundenen Lösung hoch zufrieden. Insbesondere durch die
 Angebotsvorsorge wird gewährleistet, dass auch eine große Zahl von
 Untersuchungen durchgeführt werden können, ohne dass die Arbeiten auf
 den Baustellen oder in der Landwirtschaft zum Erliegen kommen. Die
 nun verabschiedete Vereinbarung ist ein hervorragendes Beispiel für
 gelebte Sozialpartnerschaft in unserer Branche und dafür, dass
 Gewerkschaft und Verbände in eigener Verantwortung passgenaue
 Lösungen finden können, ohne dass es hierfür staatlicher Gesetze
 bedarf," erklärte Pakleppa abschließend.
 
 Beteiligt sind folgende Verbände und Institutionen:
 
 Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
 Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau
 e.V.
 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
 Deutscher Abbruchverband e.V.
 Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen
 Arbeitgeberverbände e.V.
 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
 Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
 Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
 Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Ilona K. Klein
 Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 Zentralverband Deutsches Baugewerbe
 Kronenstr. 55-58
 10117 Berlin
 Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
 eMail klein@zdb.de
 
 Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
 
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