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VW Skandal - Bundesgerichtshof stellt sich auf Seite der Geschädigten, Auswirkungen auf Musterfeststellungsklage

Geschrieben am 25-02-2019

Lahr (ots) - In einem Verfahren im Abgasskandal vor dem
Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 hat
sich der Bundesgerichtshof zugunsten der Geschädigten des VW
Abgasskandals positioniert. In dem dortigen Verfahren hatte ein
Kläger, dessen VW Tiguan von den Manipulationen betroffen war,
geklagt.

Er wollte mit seiner Klage die Neulieferung eines VW Tiguan aus
der neuesten Modellgeneration erreichen. Dieser Klage erteilten das
Landgericht und auch das Oberlandesgericht jeweils eine Absage mit
dem Hinweis, dass die Nachlieferung unmöglich sei. Das neue Modell
entspreche nicht mehr dem ursprünglichen Modell, weshalb eine
Nachlieferung unmöglich sei. Nachdem der Kläger in der 1. Instanz und
auch in der Berufungsinstanz verlor, ging er mit dem Verfahren bis
zum Bundesgerichtshof. Dieser ließ zunächst die Revision zu und
wollte Ende Februar über den Fall mündlich verhandeln. Dazu kam es
jedoch nicht, da VW offensichtlich einen sehr lukrativen Vergleich
angeboten und der Kläger daraufhin seine Revision zurückgenommen hat.
Der Bundesgerichtshof ließ sich jedoch nicht nehmen, deutliche
Hinweise in dem Verfahren zu erteilen und diese sogar zu
veröffentlichen. In diesen Hinweisen stellt sich der
Bundesgerichtshof auf die Seite der Geschädigten.

VW bestreitet in den Verfahren bis heute, dass die Fahrzeuge
mangelhaft sind. Dieser Rechtsansicht erteilte der Bundesgerichtshof
nunmehr eine deutliche Absage. Der Bundesgerichtshof führt
ausführlich aus, dass Fahrzeuge, die mit einer illegalen
Abschalteinrichtung versehen sind, mangelhaft sind. Es liegt ein
Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor. Weiterhin teilt der
Bundesgerichtshof mit, dass es für die Nachlieferung keine Rolle
spielt, ob es ein neues Modell bzw. ein Facelift gibt oder nicht.
Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts führt dies nicht zur
Unmöglichkeit. Maßgeblich sei vielmehr die Frage, ob die Kosten für
die Nachlieferung nicht unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zur
Nachbesserung.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit mehr als 10.000
Gerichtsverfahren im Abgasskandal führt und deren Rechtsanwälte in
einer gesonderten Gesellschaft an der Musterfeststellungsklage gegen
VW beteiligt sind, teilt mit: "Es handelt sich um einen
herausragenden Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs, der deutlich
macht, dass Ansprüche gegen VW bzw. Händler bestehen. Der
Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass den Geschädigten des
Abgasskandals Ansprüche zustehen. Bis heute möchte VW den Kunden
vermitteln, dass es keinen Mangel gibt und dass ihnen keine Ansprüche
zustehen. Dem hat der Bundesgerichtshof nunmehr eine klare Absage
erteilt. Auch auf die Musterfeststellungsklage hat diese
Rechtsprechung Auswirkungen, auch wenn VW das Gegenteil behauptet. VW
hat nämlich die Händler dazu veranlasst, mangelhafte Ware zu
verkaufen und hat dies bewusst in Kauf genommen. Es trifft daher
nicht zu, wenn VW behauptet, die Rechtsansicht des BGH habe keine
Auswirkungen auf die Musterfeststellungsklage. Wenn jemand bewusst
Fahrzeuge mit Sachmängeln verkauft und die Händler dazu veranlasst,
solche Fahrzeuge an die Kunden zu verkaufen, stellt dies nicht nur
einen Betrug, sondern auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
dar. Dem Beschluss des BGH ist zu entnehmen, dass alle Fahrzeuge mit
dem Motortyp EA189, in denen eine illegale Abschalteinrichtung
verbaut ist, mangelhaft sind. Daher schuldet auch die Volkswagen AG
Schadensersatz."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
10.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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