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Rogert & Ulbrich obsiegt in der Oberklasse: Sowohl Porsche als auch Volkswagen wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme verurteilt

Geschrieben am 15-02-2019

Köln (ots) - Die Landgerichte in Lüneburg und Bochum stellen sich
auf die Seite des Verbrauchers.

Das LG Bochum urteilt 4 % Zinsen p.a. auf den Kaufpreis für einen
Macan aus, wodurch der Kläger mehr bekommt als er gezahlt hat. Das LG
Lüneburg gibt der Klage eines Touareg-Fahrers (Euro 6) statt.

Auch Fahrer von Dieselfahrzeugen der Premiumklasse können sich nun
große Hoffnungen machen, dass sie ihr Fahrzeug wegen des
Vorhandenseins illegaler Abschalteinrichtungen gegen Rückzahlung des
Kaufpreises an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können.

Im Falle des im Mai 2015 für 74.098,73 Euro als Neuwagen
erworbenen Porsche Macan bejahten die Richter das Vorliegen einer
sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller und verurteilten den
Stuttgarter Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von
64.959,70 EUR (Urteil LG Bochum vom 08.02.2019, Az. I-4 O 101/18).
Zusätzlich sprachen die Richter dem Kläger noch Zinsen von 4% seit
dem Kauf im Mai 2015 auf den Betrag von 64.959,70 zu. Insgesamt fällt
der zu zahlende Betrag damit höher aus als der gezahlte Kaufpreis.

In einem anderen Fall vor dem Landgericht Lüneburg ging es um
einen Volkswagen Touareg. Diesen hatte der Kläger im Juli 2015 für
56.950,00 EUR als Gebrauchtwagen gekauft. Er bekommt für sein
Fahrzeug 48.555,05 EUR (Urteil LG Lüneburg vom 12.02.2019 Az. 9 O
140/18).

In beiden Fällen gingen die Richter von dem Vorliegen einer
vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung aus.

Beide Gerichte sind davon überzeugt, dass sowohl Porsche als auch
Volkswagen über die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte durch
Manipulation des Fahrzeugs getäuscht haben. Die Fakten ließen nur den
Schluss zu, dass die Kläger die Fahrzeuge bei Kenntnis der
Manipulation nicht gekauft hätten.

Nach einhelliger Auffassung beider Gerichte ist dies als
vorsätzlich sittenwidrige Schädigung zu werten. Beweggrund beider
Konzerne sei allein die Erzielung eines höheren Gewinns gewesen. Die
verantwortlichen Akteure in beiden Häusern hätten vorwerfbar
ausgenutzt, dass der Endverbraucher darauf vertraut, dass ein
Fahrzeug, das von einem Hersteller für den Verkauf freigegeben wurde,
die Zulassungsprüfungen ordnungsgemäß durchlaufen hat und
dementsprechend die gesetzlich vorgegebenen Werte ohne Weiteres
einhält.

Prof. Dr. Marco Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich ist
überzeugt, dass dies erst der Anfang einer weiteren Reihe von
verbraucherfreundlichen Urteilen gegen beide Konzerne sein wird.



Pressekontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon:(0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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