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Sicher in den Winterurlaub: Nachdenken erspart Ärger / Autobeladen mit Sinn und Verstand / Geeignete Reifen für Eis und Schnee / Schneeketten nicht vergessen (FOTO)

Geschrieben am 11-02-2019

Coburg (ots) -

Die Bilder sind noch ganz frisch: Nichts geht mehr. Die
Alpenregion versinkt in Schneemassen. Menschen sind von der Außenwelt
abgeschnitten, weil Straßen unpassierbar sind. Selbst als sie wieder
befahrbar waren, ohne Winterreifen und Schneeketten war Autofahren
unmöglich. Wer jetzt oder in den kommenden Wochen die Winterferien
für einen Skiurlaub nutzt, sollte spätestens jetzt sein Auto
winterfest machen. Bewusstes Packen kombiniert mit guter Bereifung
und Schneeketten steigern, so die HUK-COBURG, die eigene Sicherheit
und beugen Ärger vor.

Skier, Snowboards und Stöcke werden meist in einer Dachbox
verstaut. Wie schwer die maximal beladen werden darf, lässt sich in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugs nachlesen. Unabhängig davon ist
Dachkoffer nicht gleich Dachkoffer. Der eine fasst mehr, der andere
weniger. Auch hier gibt es eine zulässige Maximalbeladung.
Beladungsgrenzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen
werden. Dachlasten können das Fahrverhalten eines Pkw ganz schnell
beeinflussen.

Ebenso wichtig für das Fahrverhalten eines Autos ist die
Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Außerdem gehören schwere
Gepäckstücke immer in den Kofferraum. Am besten werden sie vor oder
direkt auf der Hinterachse verstaut. Und natürlich dürfen in Kombis
oder SUVs keine Gegenstände über die Rückenlehne hinausragen. Dieses
Problem lässt sich aber mit einem Trenngitter oder -netz schnell in
den Griff kriegen.

Die von der StVO (§ 22) geforderte Ladungssicherheit betrifft
jedoch nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten - zum
Beispiel Handtaschen oder Handys - können sich bei Vollbremsungen in
Wurfgeschosse verwandeln, die Insassen verletzen. Darum sollten
selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach
deponiert werden.

An Winterreifen und Schneeketten denken

Wichtig für die Sicherheit sind natürlich auch die Reifen. Profil
und Lauffläche eines Winterreifens sind so konstruiert, dass er bei
Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere
Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Beim Kauf in Deutschland
genügt es auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu
achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in
jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie
bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese
Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Auch wenn es hierzulande keine Winterreifenpflicht gibt, fordert
die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) von
Verkehrsteilnehmern, ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse
anzupassen". Mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie
Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen
aufgezogen haben.

Im restlichen Europa gibt es keine einheitlichen Regelungen zur
Winterreifenpflicht. Viele Länder fordern ebenfalls nur, dass die
Bereifung den Witterungsverhältnissen entspricht. Doch selbst wo der
Gesetzgeber - wie in der Schweiz - gar keine Winterreifen fordert,
kann das Fehlen Konsequenzen haben. Wer deswegen den Verkehr
behindert, dem droht eine Geldbuße. Kommt es zum Unfall, muss sogar
mit einer erheblichen Mithaftung gerechnet werden.

Ab und an genügen selbst Winterreifen nicht, um auf verschneiten
und vereisten Straßen vorwärts zu kommen. Gut, wer dann Schneeketten
dabei hat. In den Alpenländern Österreich, Schweiz, Italien und
Frankreich wird das Aufziehen von Schneeketten jeweils durch eigene
Verkehrsschilder angeordnet. Wen die Polizei ohne erwischt, muss
zahlen. Die Höhe der Bußgelder variiert. Besonders teuer kann es in
Österreich werden. Hier können Zuwiderhandlungen mit Strafen bis zu
5.000 Euro geahndet werden.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/96-22604
Mail: Karin.Benning@huk-coburg.de

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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