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Gesetzliche Krankenversicherung: Wettbewerb schmilzt durch neue Gesetze dahin

Geschrieben am 11-02-2019

München (ots) - Die 16 Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz in
Bayern zählen aktuell 3,14 Millionen Versicherte. Ein Rekordwert, der
einen wichtigen Beitrag für Vielfalt und Wettbewerb um eine
patientenorientierte Krankenversicherung leistet. Jedoch werden die
Grundlagen von Vielfalt und Wettbewerb durch verschiedene
Gesetzespläne einmal mehr in Frage gestellt. So sollen aktuell die
Liquiditätsreserven der gesetzlichen Krankenkassen und deren
Finanzautonomie weiter abgebaut werden. Das verstärkt die ohnedies
bestehenden Verwerfungen im Finanzausgleich und schränkt den
Handlungsspielraum der Krankenkassen unnötig ein.

Sigrid König, Vorständin des BKK Landesverbandes Bayern: "Wer
Wettbewerb und Vielfalt in der Krankenversicherung erhalten will,
muss den Kassen eine gesunde finanzielle Basis und
Gestaltungsmöglichkeiten zurückgeben. Vor allem sollte er den
Wettbewerb um die Qualität steuern und nicht ohne Not eine
Geiz-ist-geil-Mentalität unterstützen. Krankenkassen arbeiten nicht
gewinnorientiert, deshalb sind Überschüsse per se auch kein Problem.
Der Wettbewerb um Qualität wird durch zunehmende staatliche Eingriffe
in die Selbstverwaltung der Krankenkassen gestört."

Fakt ist: Die Überschüsse einzelner Krankenkassen wurden über
Zusatzbeiträge anderer Solidargemeinschaften finanziert. Denn die
unterschiedlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind das Ergebnis
eines schrägen Finanzausgleichs. Sigrid König: "Solange die
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht fair sind und die
Stellschrauben für Manipulationen bleiben, werden Wettbewerb und
Wahlfreiheit zu Lasten der Versicherten abgebaut. Hier besteht
tatsächlich ein akuter Reformbedarf."

König fordert, dass die Regelungen des
Versichertenentlastungsgesetzes Bestand behalten. Diese sehen vor,
dass über eine Reform des Finanzausgleichs zuerst bestehende
finanzielle Schieflagen gerade gerückt werden. Erst im zweiten
Schritt können übergreifende Beitragssatzsenkungen folgen. Ansonsten
werden gerade die Kassen weiter unter Druck gesetzt, die ohnehin
Wettbewerbsnachteile haben.

Aktueller Hintergrund:

Der jüngst vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung
von Betriebsrentnerinnen und -rentnern wird nicht nur Rentner
entlasten. So enthält er eine Vielzahl an Regelungen, die die
Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der Gesetzlichen
Krankenversicherung beschränken: Beispielsweise sollen Krankenkassen
künftig ihre Versicherten auch auf Sonderkündigungsrechte hinweisen,
wenn der eigene Zusatzbeitrag stabil bleibt, der bundesweite
Durchschnittsbeitrag jedoch sinkt. Und der Zusatzbeitrag soll erst
dann angehoben werden können, wenn das Vermögen maximal 75 Prozent
einer Monatsausgabe beträgt.

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des
öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und
ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband
Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit über 3,1 Millionen
Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben mehr als 2,4
Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK)
versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im
Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.



Pressekontakt:
Manuela Osterloh
Pressesprecherin
Leiterin Kommunikation und Prävention

Tel.: +49 89 74579-421| Fax: +49 89 74579-55421
E-Mail: osterloh@bkk-lv-bayern.de | www.bkk-bayern.de
E-Mail: presse@bkk-lv-bayern.de
BKK Landesverband Bayern | Züricher Str. 25 | 81476 München
Körperschaft des öffentlichen Rechts | Vorständin: Sigrid König

Original-Content von: BKK Landesverband Bayern, übermittelt durch news aktuell


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