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Noch mehr Verbraucherschutz: Apotheken intensivieren Kampf gegen Arzneimittelfälschungen (FOTO)

Geschrieben am 07-02-2019

Berlin (ots) -

Die knapp 19.500 Apotheken in Deutschland unterstützen das neue
europäische Sicherheitssystem im Kampf gegen Arzneimittelfälschungen.
Mit ihrer frühzeitigen Anbindung an den securPharm-Server setzen die
Apotheken die am 9. Februar in Kraft tretende
EU-Fälschungsschutzrichtlinie gesetzeskonform um. Neben notwendigen
Anpassungen bei Hard- und Software (z.B. Scanner) war für jede
einzelne Apotheke eine aufwendige Authentifizierung zur Feststellung
der Identität erforderlich. Das von der Netzgesellschaft Deutscher
Apotheker (NGDA) vergebene N-ID-Zertifikat haben nunmehr 100 Prozent
aller Apotheken erhalten. Neben den Apotheken gehören zu den 22.000
Systemnutzern von securPharm auch 400 Krankenhausapotheken, 350
pharmazeutische Unternehmen, 1.000 Großhandlungen sowie 100 sonstige
Betriebe. Pro Jahr werden nun in Deutschland rund 750 Millionen
rezeptpflichtige Arzneimittel mit securPharm auf ihre Echtheit
geprüft.

"Die Arzneimittelversorgung aus Deutschlands Apotheken war bisher
schon sehr sicher", sagt Dr. Hans-Peter Hubmann,
securPharm-Verantwortlicher bei der ABDA - Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände: "Nun wird ein weiterer Schutzzaun gegen
Arzneimittelfälschungen aufgestellt, um auch in Zukunft gegen
Kriminelle gewappnet zu sein - und zwar europaweit. Die Apotheken
sind dabei das entscheidende 'Quality Gate', weil sie die
Arzneimittel direkt vor der Abgabe an den Patienten noch einmal auf
Echtheit überprüfen. Und das ohne Wartezeit - der securPharm-Server
reagiert nach weniger als 300 Millisekunden." Da Millionen
Arzneimittel, die vor dem 9. Februar produziert wurden, als
Bestandsware bis zum Verfalldatum abgegeben werden dürfen, nimmt das
System schrittweise an Fahrt auf: "Niemand muss sich Sorgen machen,
wenn er eine neue Packung mit Siegel und Code erst in ein paar Wochen
in den Händen hält. Jeder Patient kann sich auf seine Apotheke
verlassen."

Ab dem 9. Februar dürfen Arzneimittelhersteller ihre
rezeptpflichtigen Arzneimittel nur noch mit zwei neuen Merkmalen
produzieren: Ein Erstöffnungsschutz (z.B. Siegel oder Perforation)
macht die Unversehrtheit einer Packung erkennbar. Eine individuelle
Packungsnummer macht jedes Medikament zum Unikat. Sie ist auch in
einem zweidimensionalen Data Matrix Code (DMC) enthalten - neben
Produktcode, Chargennummer und Verfalldatum. In der Apotheke wird der
DMC direkt vor der Abgabe des Medikaments gescannt und aus der
securPharm-Datenbank ausgebucht. Ergeben sich Zweifel an der
Echtheit, weil z.B. die Packungsnummer schon anderweitig ausgebucht
wurde, liegt ein Fälschungsverdachtsfall vor. Der Patient erhält dann
eine andere, sichere Packung. Der Apotheker meldet den Fall an die
Behörden, wenn er sich nach weiterer Prüfung erhärtet.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.securpharm.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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