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Weiteres rechtskräftiges Urteil im Abgas-Skandal / Volkswagen nimmt Berufung zurück - Urteil vom Landgericht Osnabrück wird dadurch rechtskräftig

Geschrieben am 31-01-2019

Köln (ots) - Die Kanzlei Rogert & Ulbrich, die im Abgasskandal
mehrere 1000 Verfahren führt, kann sich einen weiteren Erfolg auf die
Fahnen schreiben.

In einem Verfahren vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Oldenburg (Az 14 U 60/18) hat Volkswagen nun seine Berufung
zurückgenommen und dadurch dieses Verfahren verloren.

Ursprünglich machte der Kläger aus einem Kaufvertrag, den er im
Jahr 2013 über einen Golf Plus Trendline Bluemotion 1.6l TDI direkt
bei dem beklagten Konzern geschlossen hat, Gewährleistungsansprüche
geltend, indem er vom Kaufvertrag zurücktrat, und zwar ohne vorher -
wie sonst üblich - eine Nachbesserung vom Verkäufer zu fordern. Seine
Argumente, dass es sich bei seinem manipulierten Fahrzeug um ein
mangelhaftes Fahrzeug handelt, ihm die Nachbesserung - also in einer
VW-Werkstatt das Update aufspielen zu lassen - unzumutbar sei, da das
Update ja von dem Konzern komme, welcher ihm vorher noch den
mangelhaften Wagen verkauft habe. Zudem berge das Update zu große
Risiken in Bezug auf die Langlebigkeit des Motors im Allgemeinen und
des Abgassystems im Besonderen.

Der Wolfsburger Konzern verlor die 1. Instanz vor dem Landgericht
Osnabrück und ging in Berufung vor das OLG Oldenburg.

Der zuständige Senat erließ am 05. Dezember 2018 einen
Hinweisbeschluss, in welchem er verlauten ließ, dass man gewillt sei,
den "überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Osnabrück zu
folgen". Am 31.01.2019 hätte die mündliche Verhandlung vor dem OLG in
Oldenburg sein sollen. Dazu wird es nicht kommen, denn Volkswagen
ließ durch seine Anwälte die Berufung vorher zurücknehmen.

Im Klartext heißt dies, dass Volkswagen lieber ein Urteil eines
Landgerichts rechtkräftig werden lässt, als eine Verhandlung vor
einem OLG zu haben. Die Gründe dahinter kann man nur vermuten.

"Scheinbar schenkt man bei Volkswagen seinen in der 1. Instanz
vorgebrachten Argumenten wohl selbst nicht ausreichendes Vertrauen
und befürchtet zudem, dass Dinge in der Verhandlung zur Sprache
kommen könnten, die dem Bild von VW und vor allem den
verantwortlichen Akteuren nicht zum Vorteil gereichen würden", so die
Ansicht von Prof. Dr. Marco Rogert.



Pressekontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon:(0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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