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Clerical Medical: Der Brexit und seine möglichen Auswirkungen - Zugleich ein Beitrag zu Handlungsoptionen für Versicherungsnehmer

Geschrieben am 13-01-2019

Bremen (ots) - Der nachfolgende Beitrag skizziert exemplarisch,
auf welchen Ebenen der Brexit Auswirkungen auf bestehende britische
Lebensversicherungen haben könnte. Dabei hat Scottish Widows bereits
auf die bestehende Unsicherheit reagiert und beabsichtigt, das
europäische Portfolio auf eine Tochtergesellschaft in Luxemburg zu
übertragen. Auch den Versicherungsnehmern bleiben
Reaktionsmöglichkeiten, sofern sie sich von ihrer Versicherung
trennen möchten. Der Artikel befasst sich dabei mit der gegenüber
einer Kündigung regelmäßig wirtschaftlich günstigeren Möglichkeit der
Rückabwicklung der Versicherung durch Ausübung eines
Widerspruchsrechts.

Der Brexit

Niemand weiß genau wie sich der bevorstehende Brexit vollziehen
wird. Hierzu kursieren viele Spekulationen, die wir an dieser Stelle
nicht aufgreifen wollen. Fakt ist, dass keiner genau vorhersagen
kann, welche Auswirkungen der Brexit tatsächlich haben wird.
Großbritannien wird nach dem derzeitigen Stand am 29.03.2019 die
Europäische Union verlassen.

Auswirkungen sind zum einen auf der Ebene der Aktienmärkte und
damit des Kapitalanlagestocks der britischen Versicherungen möglich.
Im Verhältnis zu deutschen Lebensversicherungen sind britische
Versicherungsgesellschaften sehr viel stärker in Aktien investiert.
Gibt es einen Crash am Aktienmarkt, hat dieses auch massive
Auswirkungen auf die Deckungsstöcke der britischen
Lebensversicherungen. Trotz des Smoothing-Verfahrens -einem
speziellen Glättungsverfahren, bei dem die erwirtschafteten Erträge
zum Teil in die Reserven eingestellt und nicht den Verträgen
gutgeschrieben werden - wären auch hier wirtschaftliche Einbußen auf
Ebene der Einzelpolicen zu befürchten.

Ein erhebliches Risiko besteht zudem darin, dass die
Finanzdienstleister aus Großbritannien die Möglichkeit des
sogenannten Passportings verlieren könnten. Versicherungsunternehmen
können danach EU-weit ihre Versicherungsprodukte vertreiben. Hiermit
könnte mit dem Brexit Schluss sein. Welche Rechtsfolgen dieses nach
sich zieht, ist ebenfalls unklar.

Scottish Widows reagiert

Nachdem bereits Standard Life angekündigt hat, bestimmte
Lebensversicherungsbestände auf eine irische Tochtergesellschaft zu
übertragen, folgt auch nun die Scottish Widows Limited - besser
bekannt unter der Servicemarke Clerical Medical - diesem Vorbild.
Aufgrund des drohenden Brexits beabsichtigt nun auch die Scottish
Widows ihr europäisches Portfolio auf eine neue juristische Person,
die Scottish Widows Europe S.A. ("SWE") mit Sitz in Luxemburg zu
übertragen. Clerical Medical schreibt in einem Rundschreiben aus
Dezember 2018, dass das geplante Vorhaben noch der Genehmigung des
Gerichts in einer für den 14. März 2019 angesetzten Anhörung bedürfe.
Im Falle der Genehmigung der Übertragung sei die Scottish Widows
Europe S.A. zukünftig Versicherungsträger. Bei der SWE handelt es
sich um eine Tochtergesellschaft der Scottish Widows Limited, die der
luxemburgischen Versicherungsaufsicht unterliegt.

Widerspruch als Alternative zur Kündigung

Wer seine Versicherung auf den Prüfstand stellen will bzw. erwägt,
sich von seiner Versicherung zu trennen, sollte insbesondere auch
Rückabwicklungsmöglichkeiten durch bestehende Widerspruchsrechte
prüfen lassen. Der Widerspruch führt im Vergleich zu einer Kündigung
regelmäßig zu einem deutlich höheren Zahlungsanspruch, denn der
Versicherungsnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung
der geleiteten Prämien. Die Abschluss- und Verwaltungskosten werden
also nicht in Abzug gebracht. Zudem hat der Versicherer unter anderem
die aus den Sparanteilen gezogenen Nutzungen herauszugeben.
Anzurechnen ist lediglich ein Wertersatz für den genossenen
Versicherungsschutz. Haben die Deckungsstöcke bzw. Fonds Verluste
erwirtschaftet, sind auch diese gegenzurechnen. Und so rechnet sich
das am Beispiel einer Wealthmaster Rente aus dem Jahre 2009:

Einzahlungen (aktuell, gerundet) 35.000,00 Euro
Rückgabewert am 01. Mai 2018 28.128,28 Euro
Abwicklungsanspruch nach Widerspruch 41.215,00 Euro

Voraussetzung für ein Widerspruchsrecht ist, dass die
Widerspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. Dieses ist dann der
Fall, wenn entweder die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist oder dem
Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen oder
Verbraucherinformationen nicht oder nicht vollständig ausgehändigt
wurden. Nach den Erfahrungen von HAHN Rechtsanwälte sind die
Belehrungen bei den Clerical Medical-Verträgen häufig fehlerhaft, so
dass der Widerspruch heute noch wirksam erklärt werden kann.

Hahn Rechtsanwälte bietet einen Erstcheck der Widerspruchs- und
Rückabwicklungsmöglichkeiten kostenfrei an. Benötigt werden dafür der
Versicherungsschein und das Anschreiben, mit dem der
Versicherungsschein übersandt wurde.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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