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Der Tagesspiegel: Verschwundene Kanzler-Akten - keine Ermittlungen gegen Kohls Witwe

Geschrieben am 11-01-2019

Berlin (ots) - Helmut Kohls Witwe Maike Kohl-Richter muss keine
strafrechtlichen Ermittlungen wegen verschwundener Kanzleramts-Akten
befürchten. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat einen
Antrag auf Aufnahme von entsprechenden Ermittlungen als unbegründet
abgelehnt. Es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat
ergeben, heißt es in dem Beschluss vom 8. Januar, der dem
Tagesspiegel vorliegt (Az.: 1 Ws 26/18). Das Gericht musste sich mit
dem Fall befassen, nachdem eine Journalistin die Kohl-Erbin unter
anderem wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch angezeigt hatte.
Als Verwahrungsbruch wird bestraft, wenn jemand dienstliche Dokumente
der zuständigen Stelle entzieht. Auch für eine Unterschlagung gebe es
keinen Anfangsverdacht, da Kohl-Richter nicht vorsätzlich gehandelt
habe. Nach seiner Abwahl soll der 2017 verstorbene CDU-Politiker
hunderte Aktenordner mitgenommen haben, von denen viele in seinem
früheren Wohnhaus lagern sollen. Kohl-Richter behauptet jedoch, dass
sie "nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes" sei.

https://www.tagesspiegel.de/politik/verschwundene-akten-freispruch
-fuer-kohls-witwe/23855590.html

Rückfragen richten Sie bitte an:

Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon 030-29021-14909



Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de
 

Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell


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