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Sicherheitspersonal an Flughäfen: dbb kündigt Warnstreik am Frankfurter Airport an

Geschrieben am 11-01-2019

Berlin (ots) - Im Tarifkonflikt beim Sicherheitspersonal an
Flughäfen hat der dbb die Beschäftigten in Frankfurt am Main zu einem
Warnstreik am Dienstag, 15. Januar 2019, im Zeitraum zwischen 02.00
und 20.00 Uhr aufgerufen.

"Die Arbeitgeber lassen uns mit ihrer Blockadehaltung leider keine
andere Wahl", kommentierte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer,
stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand
Tarifpolitik, die erneuten Arbeitsniederlegungen. "Wir hätten nach
der klaren Ansage der Beschäftigten Anfang der Woche an den Berliner
Flughäfen eigentlich endlich Bewegung erwartet, aber uns liegt noch
immer kein verbessertes Angebot vor", kritisierte Geyer den
Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS), der die
Arbeitnehmerseite vertritt. "Wir sind meilenweit von dem entfernt,
was jetzt auf den Tisch muss." Der dbb Vize schloss weitere Streiks
nicht aus, sollte der BDLS an seiner "Verweigerungstaktik"
festhalten. "Die Beschäftigten haben einen langen Atem, sie erwarten
ein deutliches Zeichen der Wertschätzung in Gestalt einer
leistungsgerechten Entgelterhöhung in allen Bundesländern. Wer
tagein, tagaus Verantwortung für die Sicherheit von Millionen
Fluggästen übernimmt, muss angemessen bezahlt werden", so Geyer. Man
erwarte, "dass sich der Bundesverband der Luftsicherheit jetzt
bewegt: bei den Entgelterhöhungen, bei der Verringerung des Abstands
zwischen den Entgelten der unterschiedlichen Berufsgruppen und auch
bei der Laufzeit der Angleichung zwischen den Regionen. Es kann nicht
sein, dass beispielsweise die Beschäftigten in den östlichen
Bundesländern noch jahrelang darauf warten müssen, zu den meisten
westlichen Bundesländern aufzuschließen."

Zum Streik aufgerufen sind in Frankfurt alle Beschäftigten der
Unternehmen FraSec und I-SEC, die die Luftsicherheit in beiden
Terminals des Airports ausführen - insgesamt rund 3.000 Personen.
Bundesweit sind insgesamt etwa 23.000 Personen von den
Tarifverhandlungen in der Luftsicherheit betroffen. Dies umfasst
unter anderem Beschäftigte, die die Passagierkontrolle, Personal- und
Warenkontrolle, Frachtkontrolle und Dokumentenkontrolle an den
Flughäfen durchführen; darüber hinaus auch Servicekräfte,
beispielsweise Gepäckwagenmanagement und sonstige
Servicedienstleistungen für Passagiere.

Der nächste Verhandlungstermin zwischen dbb und BDLS ist für den
24. Januar 2019 im dbb forum in Berlin vereinbart.

Kontakte für Medienvertreter

Britta Ibald, stellvertretende dbb Pressesprecherin E-Mail
ibaldbr@dbb.de, Telefon 030.40 81 - 55 50, Mobil 0151.628 418 93

Am Dienstag, 15. Januar 2019, in Frankfurt am Main vor Ort: Birgit
Kother, Vorsitzende komba gewerkschaft Flughafen Frankfurt E-Mail
b.kother@komba-fra.de, Mobil 01590.415 19 70

Hintergrund

Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die
Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hat der dbb im Jahr 2013 einen
bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter
anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub,
Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen
enthalten sind. Diese Mantelregelungen hat der dbb zum Jahresende
2018 gekündigt. Die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt. Nun
wird neu verhandelt. Der dbb setzt sich für einen bundesweit
geltenden Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie
eine Neuregelung des Entgeltrahmens - unter anderem der Zeitzuschläge
- ein.

Der dbb fordert:

- § 5 LuftSiG: 19,50 Euro Stundenentgelt
- Service: 12,60 Euro Stundenentgelt
- Je eine weitere Entgeltstufe nach Betriebszugehörigkeit 10/25
Jahre
- 12 Monate Laufzeit
- Überstunden- / Mehrarbeitszuschlag: 30 Prozent
- Zahlung des Überstunden- / Mehrarbeitszuschlags ab Überschreiten
der Regelarbeitszeit nach Arbeitsvertrag
- Zuschlag für Sonntagsarbeit: 50 Prozent
- Zuschlag für Feiertagsarbeit: 125 Prozent
- Oster- und Pfingstsonntag gelten zusätzlich als Feiertage
- Nachtarbeitszuschlag: 25 Prozent

Des Weiteren will der dbb erreichen:

- §§ 8, 9 LuftSiG: Annäherung an den Bereich § 5 LuftSiG, einen
Ausgleich für Wegezeiten außerhalb der Arbeitszeit
- Vereinbarung einer neuen Eingruppierungssystematik, unter
anderem mit zusätzlichen Entgeltgruppen für Vorgesetzte und
administrative Beschäftigte
- Zuschläge sollen kumulierbar sein; Ausnahme: Sonn- und
Feiertagszuschläge, bei deren Zusammentreffen der höhere
Zuschlag zu zahlen ist



Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell


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