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AnwaltderAutofahrer.de kämpft für Autofahrer gegen hohe Wertverluste, Fahrverbote und weitere Folgen des Abgasskandals (FOTO)

Geschrieben am 10-01-2019

Hamburg (ots) -

www.anwaltderautofahrer.de kämpft für Autofahrer gegen hohe
Wertverluste, Fahrverbote und weitere Folgen des Abgasskandals

HAHN Rechtsanwälte bieten Autofahrern auf Anwaltderautofahrer.de
die Möglichkeit, Ihre Verträge gratis prüfen zu lassen. Autofahrer
können auf der Webseite Ihren Kauf-, Darlehens- oder Leasingvertrag
hochladen und auf die Möglichkeit prüfen lassen , Ihr Auto - ganz
gleich ob Diesel oder Benziner - an den Verkäufer, Hersteller oder
die finanzierende Bank zurückzugeben und/oder Schadensersatz zu
verlangen.

In nahezu allen Fällen ist die Rückabwicklung des jeweiligen
Vertrages eine sehr lukrative Möglichkeit für Autofahrer, Ihr Auto
wieder loszuwerden. "Meist ist der wirtschaftliche Vorteil so groß,
dass der gewöhnliche Verkauf keine Alternative darstellt - es sei
denn, man möchte Geld verschenken", sagt Peter Hahn, Fachanwalt und
Gründer von HAHN Rechtsanwälte.

Allen voran im Abgasskandal von Volkswagen und Mercedes haben
Inhaber von Dieselfahrzeugen enorme Wertverluste bei Verkauf auf dem
Gebrauchtmarkt hinnehmen müssen. Wer sich mit einem Diesel der
Abgasstufe EURO 5 in eine große deutsche Innenstadt aufmacht, um zur
Arbeit zu fahren, die Familie oder Freunde zu besuchen, sieht sich
bereits jetzt oft mit Fahrverboten konfrontiert. Selbst
Dieselfahrzeugen mit Euro 6 drohen vielerorts Fahrverbote.

Hardware-Nachrüstungen sind - anders als die von den Konzernen
bevorzugten Software-Updates - die einzige Möglichkeit um
Fahrverboten aus dem Wege zu gehen. Die Fahrzeughersteller sind von
der Bundesregierung jedoch nicht verpflichtet worden,
Hardware-Nachrüstungen anzubieten. Diese werben mit Umtauschprämien,
aber lieber um den Erwerb eines Neufahrzeuges statt die
Lebenserwartung von Altfahrzeugen zu fördern und sich somit
entsprechenden Umsatz entgehen zu lassen.

Mittelfristig, so steht laut Automobilexperten bereits fest,
sollten auch Euro 6 Fahrzeuge umgerüstet werden. Anwalt Hahn ist
überzeugt: "Ab 2030 werden mehr als 50% der Neuzulassungen von PKW
aus Elektro- und Plug-in-Hybrid bestehen, denn nur so können Umwelt
und Verbraucher wirksam geschützt werden".

Widerruf und Schadensersatz

Autofahrern die Ihr Fahrzeug wieder loswerden wollen stehen auf
juristischem Wege zwei Möglichkeiten zu Verfügung:

Widerruf Autofinanzierung

Jeder, der als Verbraucher sein Auto im Rahmen einer Anteils- oder
Vollfinanzierung hat, kann den Autokredit innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsschluss widerrufen. Diese Frist beginnt allerdings nur dann
zu laufen, wenn die Vertragsausfertigung eine fehlerfreie
Widerrufsbelehrung und alle Pflichtangaben enthält. Etwa 90% aller
Kreditverträge sind nach Prüfung durch Hahn Rechtsanwälte
widerrufbar.

Bei einem erfolgreichen Widerruf kann sich ein Verbraucher auch
von dem verbundenen Geschäft, also dem Kaufvertrag lösen. Im Klartext
heißt das nichts anderes, als dass der Verbraucher sein Fahrzeug an
die betreffende Bank zurückgibt und im Gegenzug alle geleisteten
Zahlungen zurückerhält. Der wirtschaftliche Vorteil im Verhältnis zum
Verkauf des Fahrzeuges liegt auf der Hand.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist vor allen für diejenigen
interessant, die noch über keine eintrittspflichtige
Rechtschutzversicherung verfügen. Diese kann nämlich in vielen Fällen
noch vor dem Rechtsfall abgeschlossen werden. Zudem ist der Widerruf
ganz unabhängig von der Antriebsart möglich und so können alle
Dieselfahrer, Fahrer von Benzinern oder auch von Wohnmobilen Ihren
Vertrag kostenfrei auf anwaltderautofahrer.de zur Überprüfung
einreichen.

Schadensersatz für Diesel-Fahrzeuge mit illegaler
Abgasmanipulationssoftware

Sollten Ihr Dieselfahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein, also
Sie zum Beispiel von ihrem Fahrzeughersteller über einen
verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt informiert
worden sein, dann stehen Ihre Chancen gut, Schadensersatz zu
erhalten.

Rückgabe an den Hersteller als Schadensersatz

Nach einer erfolgreichen Klage steht als Ergebnis vielfach die
Rückgabe des Fahrzeuges an den Verkäufer oder Hersteller. Im Gegenzug
erhalten sie den Kaufpreis - unter Umständen unter Abzug einer
Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer - zurück. Betroffene
Dieselfahrer können so in erheblichem Umfang profitieren und den
durch den Abgasskandal verursachten Wertverlust ausgleichen.

Vertrag auf Anwaltderautofahrer.de hochladen

Wenn Sie Ihren Kauf- oder Darlehensvertrag prüfen lassen wollen,
dann brauchen Sie diesen nur mit dem Smartphone vollständig
abfotografieren und auf https://www.anwaltderautofahrer.de hochladen.
Die Vertragsprüfung ist für alle Autofahrer vollkommen gratis und
erfolgt schon in den nächsten 48 Stunden, nachdem Sie die
Vertragsunterlagen zur Prüfung eingereicht haben.

Die Prüfung erfolgt dann durch spezialisierte Fachanwälte von HAHN
Rechtsanwälte.



Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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