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Arbeitsschutz im Betrieb: Mit der Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite (FOTO)

Geschrieben am 09-01-2019

Köln (ots) -

In Zeiten des Arbeitskräftemangels ist es besonders wichtig dafür
Sorge zu tragen, dass Arbeitssicherheit in Betrieben gelebt, Leben
und Gesundheit der Mitarbeiter geschützt und Schadensfälle verhindert
werden. Die sogenannte Gefährdungsbeurteilung stellt die grundlegende
Basis in der betrieblichen Prävention dar. Prävention erhält nicht
nur die Gesundheit, sondern spart auch Geld: 400 Euro kostet
Unternehmen nach Schätzungen ein Ausfalltag im Durchschnitt. In der
aktuellen Ausgabe von etem 6.2018 - Magazin für Prävention,
Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird ausführlich über
betrieblichen Nutzen, rechtliche Pflichten u.v.m. aufgeklärt und
Hilfestellungen für Arbeitgeber gegeben.

Viele Unternehmen werden von Sicherheitsfachkräften und
Betriebsärzten betreut. Besonderes Augenmerk legen sie auf eine
aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Kleinbetriebe mit weniger als 51
Beschäftigten, die nicht über diese Beratungskompetenz verfügen,
können sich im Rahmen eines alternativen Betreuungsmodells, des sog.
Unternehmermodells, selbst Kenntnisse über betrieblichen
Arbeitsschutz aneignen und darüber, wie eine Gefährdungsbeurteilung
zu erarbeiten ist. Dazu bieten verschiedene Ausbildungsträger Grund-
und Aufbauseminare an, die beispielsweise von Berufsgenossenschaften
wie der BG ETEM fachlich betreut und finanziert werden. An den
Seminaren müssen die "Chefs" persönlich teilnehmen, da sie die
Verantwortung für alle Tätigkeiten im Betrieb tragen. Ziel der
Gefährdungsbeurteilung ist es, dass der Betrieb sein System der
Arbeitssicherheit selbst analysiert, die Gefährdungen für Leben und
Gesundheit der Beschäftigten erkennt und entsprechend des Risikos
praxisgerechte Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfällen
erarbeitet.

Die Einbindung aller beteiligten Mitarbeiter in das Thema
Arbeitssicherheit fördert ein gesundes Arbeitsklima. Denn wer kennt
nicht selbst die Risiken und Gefahren in seinem Arbeitsumfeld am
besten? Zusätzlich fühlen sich so alle mit ihren Problemen ernst
genommen. Da psychische Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen
haben, wurde die Gefährdung durch psychische Belastungen am
Arbeitsplatz 2013 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Erfahrungen
zeigen, dass die intensive Beschäftigung mit diesem Thema hilft,
Spannungen zwischen Leitung und Belegschaft abzubauen, das
Verständnis füreinander zu fördern und somit den Betriebsfrieden
nachhaltig zu sichern.

Regelmäßig aktualisieren

Eine einmal sorgfältig erarbeitete Gefährdungsbeurteilung sollte
nicht in der Schublade verschwinden, sondern in regelmäßigen
Abständen aktualisiert werden. D.h. besonders bei Neu- und Umbau von
Betriebsanlagen, der Umrüstung von Maschinen, der Einführung
gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, nach Arbeitsunfällen oder
Beinahe-Unfällen und der Änderung von Vorschriften.

Doch wie erstellt man nun eine Dokumentation mit dem Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung, den festgelegten Maßnahmen des
Arbeitsschutzes und dem Ergebnis ihrer Überprüfung? Zur Unterstützung
der Betriebe hat beispielsweise die BG ETEM zahlreiche allgemeine
sowie branchenspezifische Arbeitshilfen wie eine Broschüre
"Gefährdungsbeurteilung" erstellt, mit denen alle erarbeiteten Daten
elektronisch oder schriftlich festgehalten werden können. Sämtliche
Instrumente stehen den Mitgliedsbetrieben der BG ETEM kostenlos zum
Download zur Verfügung. Auch ein Software-Programm "Praxisgerechte
Lösungen" wurde speziell für Klein- und Mittelbetriebe entwickelt,
das mit einer umfangreichen Materialsammlung und Vorlagen bei der
Erstellung hilft.

Außerhalb von Betrieben müssen beispielsweise auf Bau- und
Montagestellen oder am Film-Set vor Arbeitsbeginn sogenannte
Ergänzende Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Dafür stehen
Hilfsmittel wie Abreißblöcke in Papierform und eine App für
Smartphones sowie Tablets zur Verfügung, aus denen sich direkt ein
PDF per E-Mail an den Betrieb senden lässt.

TIPP: Wer Digitales bevorzugt, kann sich im interAKTIV-Lernmodul
zur Gefährdungsbeurteilung unter www.bgetem.de und der Eingabe des
Webcodes 17795004 zusammenfassend anschauen, warum eine
Gefährdungsbeurteilung verpflichtend und wichtig für alle Betriebe
ist und worauf im Einzelnen zu achten ist.

Der komplette, ausführliche Artikel "Königsweg zur Sicherheit" ist
nachzulesen in etem 6.2018 - Magazin für Prävention, Rehabilitation
und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse (BG ETEM) unter http://etem.bgetem.de/6.2018.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-25521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
Internet www.bgetem.de

Original-Content von: BG ETEM - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, übermittelt durch news aktuell


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