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Versicherungstipp: Fahrverbote und Umweltplakette - was Autofahrer beachten sollten

Geschrieben am 18-12-2018

Saarbrücken (ots) - Für mehr Luftqualität gibt es seit 2008
Umweltzonen in Deutschland, für die Autos eine Umweltplakette
brauchen. (1)

- Dieselskandal und Fahrverbote sorgen aktuell für neue
Verunsicherung.

Kfz-Versicherungsexperte Roman Wagner von CosmosDirekt beantwortet
Fragen rund um die Themen Fahrverbote und Umweltplakette.

Die Deutschen bleiben ihrem Auto lange treu: Knapp ein Fünftel (19
Prozent) der Autobesitzer fährt sein Auto im Durchschnitt zehn Jahre
lang, 16 Prozent sogar bis es endgültig defekt ist. Das zeigt eine
repräsentative forsa-Umfrage (2) im Auftrag von CosmosDirekt, dem
Direktversicherer der Generali in Deutschland. Durch den
Dieselskandal, die bereits umgesetzten Fahrverbote in Hamburg und die
drohenden Beschränkungen in Stuttgart und weiteren Städten, fragen
sich vor allem Besitzer älterer Kraftfahrzeuge: Darf ich mit meinem
Auto in deutschen Städten noch überall fahren? Und welche
Umweltplakette (Feinstaubplakette) brauche ich dazu? Roman Wagner,
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt, was Autofahrer
rund um Feinstaubplaketten und Fahrverbote wissen sollten.

WAS MUSS ICH ALS AUTOFAHRER BEACHTEN?

Nach der Einführung der Umweltzonen verbesserte sich zwar die
Luftqualität in puncto Feinstaub (Partikel-Emissionen), der
Stickoxidausstoß sank jedoch kaum. (3) Fahrer von Diesel-Autos müssen
sich daher auf Fahrverbote einstellen. Autofahrer in Hamburg müssen
als erste mit diesen Einschränkungen leben, dort gelten seit dem 1.
Juni 2018 verschärfte Regeln für Kraftfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5
und schlechter. Auch in anderen Großstädten sollen bald Fahrverbote
eingeführt werden. Ab 2019 sind auch in weiteren Städten wie
Stuttgart, Frankfurt/Main, Bonn, Köln, Berlin und Mainz Fahrverbote
für ältere Diesel und teilweise auch Benziner geplant. (4)

WOHER WEIß ICH, OB DAS FAHRVERBOT AUCH FÜR MEIN AUTO GILT?

Die Fahrverbote betreffen ältere Diesel-Pkws und möglicherweise
auch Benziner, Busse, Lkws und Wohnmobile der Schadstoffgruppen
(Euro-Norm) Euro 1 und schlechter und Euro 1 bis 5. Dazu Roman
Wagner: "Wichtig zu wissen - die für Fahrverbote relevante
Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs bedingt die Plakettenziffer,
manchmal auch die Plakettenfarbe, wie rot, gelb oder grün - oder
keine Plakette." Die Schadstoffgruppe des eigenen Kraftfahrzeugs
ermittelt man über die nationale Emissionsklasse (-schlüsselnummer)
im Fahrzeugschein beziehungsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil
I. Dabei gilt: Hatte das Auto vor dem 1. Oktober 2005 seine
Erstzulassung, finden Autobesitzer diese Nummer noch unter
"Schlüsselnummer - zu 1". Seitdem steht sie in der
Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1. (5)

WARUM BRAUCHE ICH FÜR MEIN AUTO EINE UMWELTPLAKETTE?

Die Feinstaubplakette - umgangssprachlich auch Umweltplakette
genannt - gibt Auskunft über die Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs.
Danach wird die Ziffer (bzw. Farbe) der Umweltplakette bestimmt.
Diese ist dafür ausschlaggebend, ob das Auto in eine der derzeit
schon 58 Umweltzonen in Deutschland fahren darf. (6) Umweltplaketten
gibt es momentan in den Farben rot, gelb und grün. Derzeit dürfen in
fast allen Umweltzonen nur Kraftfahrzeuge mit einer grünen Plakette
unterwegs sein. Lediglich in Neu-Ulm darf man auch mit einer gelben
Plakette innerhalb der Umweltzone fahren. Kraftfahrzeugen mit einer
roten Plakette ist das Befahren einer Umweltzone nicht gestattet.
Roman Wagner erklärt: "Eine inländische Umweltplakette gilt in jeder
Umweltzone in Deutschland. Sie muss mit dem amtlichen Kennzeichen des
zugehörigen Kraftfahrzeugs beschriftet und gut sichtbar innen an der
Windschutzscheibe - am besten rechts oben oder unten - angebracht
werden. Autofahrer können sie bei Kfz-Zulassungsstellen, in
Bürgerämtern oder bei anerkannten technischen
Überwachungsorganisationen (z. B. Dekra, TÜV), erwerben."

WAS PASSIERT, WENN ICH OHNE UMWELTPLAKETTE DURCH EINE UMWELTZONE
FAHRE?

Jedes Kraftfahrzeug (Pkw, Lkw,...) mit dem eine Umweltzone
befahren wird, braucht eine eigene Umweltplakette - oder eine
spezielle Ausnahmegenehmigung. Das gilt auch für ausländische
Kraftfahrzeuge. "Sonst droht ein Bußgeld", sagt Roman Wagner. "Wer
ohne oder mit einer ungültigen Plakette eine Umweltzone befährt,
riskiert ein Bußgeld von 80 Euro. (7) Ausnahmeregelungen für einzelne
Kraftfahrzeuge können auf Antrag erteilt werden." (8)

(1) http://ots.de/mRDRMf
(2) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
April und Mai 2018 wurden 1.506 deutsche Autofahrer über 18 Jahren
befragt.
(3) http://ots.de/S76vmy
(4) http://ots.de/tludx9
(5) http://ots.de/JMa0sl
(6) http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php
(7) www.bussgeldkatalog.org/falsche-umweltplakette/
(8) http://ots.de/MvWVEm

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-umweltplakette  
Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden
Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen



Pressekontakt:
Ihre Ansprechpartner
 
Sabine Gemballa
Business Partner 
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com
 
Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell


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