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Advent, Advent, mein Vorhang brennt: Wer zahlt den Schaden? (FOTO)

Geschrieben am 04-12-2018

Frankfurt (ots) -

Kerzen sind der Hingucker auf jedem Adventskranz. Doch wenn
plötzlich das Tannengrün brennt, kann schnell die gesamte Einrichtung
in Flammen stehen. Die Experten der DVAG geben Sicherheitstipps und
erklären, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen.

Wenn's draußen früh dunkel wird und Weihnachtsstimmung herrscht,
brennen drinnen immer mehr Lichter und Kerzen. Die Gefahr dabei ist
leider so akut, dass sie sogar einen eigenen Namen hat: Adventsbrand.
Jedes Jahr gibt es laut Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund 10.000 solcher Brände. Das
sind etwa 40 Prozent mehr Haus- und Wohnungsbrände als in der übrigen
Zeit.

Fachleute warnen vor allem vor trockenen Adventskränzen und
Weihnachtsbäumen, bei denen schon ein Funke reicht, um sie in Brand
zu setzen. "Egal ob Eigentümer oder Mieter, der Versicherungsschutz
sollte in jedem Fall vorab überprüft werden", so die Experten der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG). Sie erklären, was die
Hausratversicherung im Brandfall abdeckt und warum eine
Wohngebäudeversicherung sinnvoll ist.

Hausratversicherung

Bei Brandschäden im Wohnraum greift die Hausratversicherung. Über
die ruinierten Geschenke, den verkohlten Holztisch oder den
verschmorten Computer brauchen sich Kinder und Eltern keine Sorgen zu
machen, denn: "In der Hausratversicherung sind prinzipiell alle
beweglichen Güter abgedeckt - bildhaft also all das, was aus einem
Haus herausfallen würde, wenn man es ohne Dach umdrehen und schütteln
würde", erklären die Profis der DVAG. "Die Versicherung ersetzt dabei
alle Verluste, die sowohl durch das Feuer, als auch durch das
Löschwasser entstehen."

Wohngebäudeversicherung

Wenn es brennt, ist schnell mehr als nur der Hausrat zerstört:
Wände sind fleckig, Holzrahmen oder Bodenbeläge müssen ausgetauscht
werden. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise durch Ruß, werden von
der Wohngebäudeversicherung übernommen. Für Immobilienbesitzer also
eine wichtige Absicherung.

Grundsätzlich gilt: Schäden sollten so schnell wie möglich mit
einem Protokoll, Fotos und gegebenenfalls Zeugenaussagen gemeldet
werden, damit der Versicherte seine Leistungen zügig erhalten kann.

Grobe Fahrlässigkeit - Wer zahlt?

Als wichtigste Regel gilt es, offenes Feuer nie aus den Augen zu
lassen. Wer zum Beispiel das Haus verlässt und vergisst, die
Adventskerzen auszupusten, handelt grob fahrlässig. Aber auch, wenn
der Weihnachtsschmaus kurz aus den Augen gelassen wird und
währenddessen weiter auf dem Herd kocht, kann das als grob fahrlässig
eingestuft werden. Entsteht in diesem Moment ein Brand, zahlen viele
Versicherungen den Schaden nicht. "Damit Verbraucher nicht auf den
Kosten sitzen bleiben, sollten sie einen Tarif wählen, bei dem im
Vertrag ausdrücklich festgehalten ist, dass die Versicherung
sämtliche Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt", sagen die
Versicherungsprofis der DVAG. Deshalb unbedingt das Kleingedruckte
prüfen und Unklarheiten mit einem persönlichen Berater klären.

Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit:

- Brennende Kerzen nie ohne Aufsicht lassen.
- Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen
(Geschenkpapier, Vorhänge) aufstellen.
- Kerzen frühzeitig löschen. Tannengrün trocknet schnell aus und
kann dann leicht in Brand geraten.
- Kerzen gehören immer in standfeste, nicht brennbare Halterungen.
- Weihnachtsbaum sicher und stabil aufstellen.
- Beim Kauf von Elektroprodukten, wie zum Beispiel elektrische
Kerzen, auf das Prüfzeichen des Verbands deutscher
Elektrotechnik (VDE)achten.
- Rauchmelder regelmäßig überprüfen. Mehr Informationen, zum
Beispiel, wer für die Wartung zuständig ist und was dabei alles
beachtet werden sollte, stehen unter
www.rauchmelder-lebensretter.de
- Im Brandfall nur dann mit dem Löschen beginnen, wenn man sich
dabei nicht selber gefährdet. Ansonsten umgehend das Haus oder
die Wohnung verlassen. Brandrauch ist giftig.

Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe

Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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