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Rauchwarnmelder: Auch in Thüringen endet die Nachrüstfrist

Geschrieben am 19-11-2018

Berlin (ots) - Jetzt sind Wohnungseigentümer und Mieter gefordert
- Klare Erfolge im Kampf gegen Feuer und Rauch

Am 31. Dezember 2018 endet auch in Thüringen die Nachrüstfrist für
Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden. Damit sind sie in fast allen
Bundesländern für Wohnungen vorgeschrieben. Nachrüstfristen bis Ende
2020 bestehen noch für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg.
Einzige unverständliche Ausnahme bildet der Freistaat Sachsen, in dem
lediglich für Neubauten eine Rauchwarnmelderpflicht besteht, aber
bislang keine Nachrüstung für Bestandsgebäude gesetzlich
vorgeschrieben ist. Beim Brandschutz sollten im Bund einheitliche
Sicherheitsstandards gelten. Darauf macht der bvbf Bundesverband
Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

In der Thüringer Bauordnung ist geregelt, dass "zum Schutz von
Leben und Gesundheit in Wohnungen, Schlafräume und Kinderzimmer sowie
Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils
mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen. Die Rauchwarnmelder",
so heißt es weiter, "müssen so eingebaut und betrieben werden, dass
Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Ganz gleich, ob im Neubau oder im Bestandsgebäude: Für die
Installation von Rauchwarnmeldern und die Erhaltung der
Betriebsbereitschaft ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Wohnung
verantwortlich. Aus technischen Gründen empfiehlt der bvbf, einen
Brandschutz-Fachbetrieb mit der Wartung zu beauftragen. Ansonsten
gilt: Mindestens einmal im Jahr die Funktionsfähigkeit prüfen, indem
man den Alarm auslöst, um festzustellen, ob die Batterien noch stark
genug sind. Auch sollten die Rauchwarnmelder frei von Staub oder
Insekten sein.

Sie können Leben retten: Warum Rauchwarnmelder so wichtig sind

Jedes Jahr entstehen in Deutschland rund 200.000 Brände. Dabei
kommen immer noch rund 350 Menschen ums Leben. Die meisten davon beim
Einatmen der giftigen Rauchgase. Immerhin hat sich die Zahl der Opfer
seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht in den meisten
Bundesländern halbiert. Damit konnten bei Bränden schlimmere Folgen
für viele Menschen und auch für Hab und Gut abgewendet werden.

Inzwischen gibt es eine große Auswahl von internetbasierten
Geräten. Diese senden Informationen über das WLAN an das Smartphone.
Im Notfall kann dann zum Beispiel über die App die Feuerwehr
alarmiert werden. Besonders für ältere Menschen, Familien und
Wohngemeinschaften empfiehlt sich die Installation einer
Funk-Alarmeinheit mit mehreren Rauchwarnmeldern: Deren Signale gehen
an eine zentrale Einheit, die alle Bewohner im Haus gleichzeitig
warnt.

Kompetente Ansprechpartner sowohl für den privaten als auch den
betrieblichen Brandschutz sind die qualifizierten
Brandschutz-Fachbetriebe, die neben dem Verkauf qualitativ
hochwertiger Rauchwarnmelder und Feuerlöscher auch deren fachgerechte
Montage und Wartung übernehmen sowie eine umfassend Beratung bieten.
Lokale Adressen, nach Postleitzahlen sortiert, findet man zum
Beispiel im Internet unter www.bvbf.de. Ein letzter Hinweis:
Handwerkerleistungen für Einbau und Wartung können in Teilen
steuerlich abgesetzt werden.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Brunnenstraße 156
10115 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell


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