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Verbraucherschutzverein/Kolba: Ansprüche gegen VW noch nicht verjährt

Geschrieben am 09-11-2018

Wien (ots) - Reges Interesse an Musterfeststellungsklage gegen VW auch in
Südtirol

Ab Mitte November werden sich geschädigte VW-Audi-SEAT-Skoda Käufer der
Musterfeststellungsklage des vzbv gegen VW in Deutschland anschließen können.

"Ich habe mit dem Bundesamt für Justiz nochmals abgeklärt, dass und wie sich
ausländische Geschädigte der Klage in Deutschland anschließen können," sagt
Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Wir unterstützen
nunmehr auch Autokäufer in Südtirol, soweit

sie deutsch sprechen."

Die häufigste Frage: Sind Schadenersatzansprüche nicht bereits jetzt verjährt?

In den Staaten gelten verschiedene Regelungen zur Verjährung:

- Die Verjährungsfrist in Österreich und Deutschland beträgt drei Jahre ab
Kenntnis von Schaden und Schädiger.

- Die Frist endet in Österreich exakt nach drei Jahren. In Deutschland gilt die
"Jahresendverjährung" - die Frist endet am 31.12. nach drei Jahren des Jahres,
in dem die Frist begonnen hat.

- In Italien dauert die Verjährungsfrist fünf Jahre.

"Die Verbraucherorganisationen gingen auf Nummer sicher und zählten die Frist ab
18.9.2015, dem Tag der Bekanntmachung der schweren Vorwürfe der amerikanischen
Umweltbehörde gegen VW. Doch diese Nachricht für die USA löst die Verjährung mit
Blick auf die Rechtsprechung in Österreich noch kaum aus," stellt Kolba klar.
"Erst bei der konkreten Einladung zum Software-Update konnten Kunden erkennen,
dass auch ihr Fahrzeug betroffen war. Das war aber erst 2016 oder später der
Fall."

Die Forderungen von deutschen (Jahresendverjährung) und italienischen
Geschädigten (fünf Jahre) sind sicher nicht verjährt. Die Forderungen der
österreichischen Geschädigten ebenfalls kaum, denn zum einen begann die Frist
erst mit der Einladung zum Software-Update oder später, zum anderen beträgt in
Österreich die Verjährungsfrist für schweren gewerbsmäßigen Betrug sogar 30
Jahre.

"Der Verbraucherschutzverein hilft seinen Mitgliedern insbesondere dabei, auch
das Vorbringen zur Verjährung rechtssicher zu gestalten," verspricht Kolba. "Für
30 Euro jährlichen Mitgliedsbeitrag ist man dabei. Das Angebot haben bereits
rund 600 Personen angenommen. Wir sammeln weiter."

Service: Teilnahme an VW-Aktion des VSV:

1. Beitritt als aoMitglied zum VSV über
www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft

2. Eingabe der Fahrzeugdaten über www.klagen-ohne-risiko.at

Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines
Tel.: +43 660 2002437

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell


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