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Reformstau im Insolvenzrecht - Verwalter mahnen Gesetzgeber

Geschrieben am 08-11-2018

Berlin (ots) - Die Konjunkturwolken verdunkeln sich - der
Gesetzgeber muss handeln

Der Koalitionsvertrag sieht Reformbedarf im Insolvenzrecht. Die
Evaluierungsergebnisse der Studien zum ESUG und
Restschuldbefreiungs-verfahren liegen vor. Doch der deutsche
Gesetzgeber zögert mit der Umsetzung wichtiger Anpassungen. Die
Anzeichen einer sich abschwächenden Konjunktur und die Unsicherheiten
der Weltwirtschaft wie etwa der Brexit machen dies aber umso
dringlicher.

Der Koalitionsvertrag 2018 weist neun relevante Bezüge zum
Insolvenz- und Sanierungsrecht aus. Auch die jüngst veröffentlichten
Ergebnisse der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien
zum ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen) und zur Restschuldbefreiung in
Verbraucherinsolvenzverfahren zeigen die Notwendigkeit dringender
Anpassungen.

"Die Evaluierung des ESUG hat den jetzt schon bestehenden
Änderungsbedarf festgestellt und konkrete Reformvorschläge
entwickelt. Die vorliegenden Ergebnisse müssen deshalb
schnellstmöglich in einen konstruktiven Prozess zur Verbesserung der
Sanierungskultur eingebracht werden", fordert Dr. Christoph Niering,
Vorsitzender des Berufsverbandes der deutschen Insolvenzverwalter,
VID.

Die Bundesregierung verweist auf das laufende Trilog-Verfahren in
Brüssel

Doch es scheint, als wolle der Gesetzgeber erst einmal abwarten.
Die EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen befindet
sich derzeit in den Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und
Parlament. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen bis März 2019, bis
zum Ende dieser europäischen Legislaturperiode feststehen. Erst dann
wird die Umsetzung für das deutsche Recht eine Rolle spielen. Selbst
bei schnellem Inkrafttreten der Richtlinie ist mit mehrjährigen
Umsetzungsfristen zu rechnen. "Der deutsche Gesetzgeber hat in der
Vergangenheit vielfach gezeigt, dass er diese Fristen gerne
vollumfänglich ausschöpft. Damit aber käme die notwendige Reform des
Sanierungs- und Insolvenzrechts auf Jahre ins Stocken", erläutert der
VID-Vorsitzende.

Digitalisierung des Insolvenzverfahrens - Vorschläge bisher ohne
Gehör

Der Gesetzgeber hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die
Digitalisierung des Insolvenzverfahrens weiter voranzutreiben. Auf
Initiative des VID wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe gegründet, die
schon im Sommer konkrete und schnell umsetzbare Vorschläge an den
Gesetzgeber gerichtet hat. Eine Antwort der Bunderegierung liegt
jedoch bis heute nicht vor.

Reformstau auch bei anderen insolvenzrechtlichen Themen

Die Digitalisierung ist nur ein Beispiel für die vielen anderen
Bereiche des Insolvenzrechts, bei denen deutlicher Reformbedarf
besteht. Bis heute fehlt es an einer gesetzlichen Regelung für ein
Berufsrecht für Insolvenzverwalter, das effizient ist und die
Qualität der Arbeit, die Transparenz des Verfahrens und die
Unabhängigkeit in den Mittelpunkt stellt. Eine Reform des
Vergütungsrechts ist überfällig. Ein verlässliches Sanierungsrecht
ist nach wie vor nicht etabliert. Die gesetzliche Grundlage zur
Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns ist bereits seit zwei Jahren in
der Schwebe. Auch das Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf einer
erforderlichen Überarbeitung: "Hier müssen bürokratische Hürden
abgebaut und die Dauer der Restschuldbefreiungsphase angepasst
werden. Eine zweite Chance haben eben nicht nur Unternehmer, sondern
auch Verbraucher verdient", betont Niering.

Konjunkturtief zeichnet sich ab und schafft Handlungsbedarf

Die Konjunkturperspektiven 10/2018* des ifo-Institutes zeigen mit
Ausnahme des Bauhauptgewerbes eine deutliche Verschlechterung der
deutschen Konjunktur: "Für viele Fragestellungen liegen bereits
konkrete Ergebnisse und Vorschläge vor. Die Anzeichen einer sich
abschwächenden Konjunktur werden immer deutlicher. Es wäre also jetzt
an der Zeit, die dringend erforderlichen Reformvorhaben anzupacken
und die verbleibende Zeit der Legislaturperiode zu nutzen",
appelliert Niering.

Die aktuellen Entwicklungen im Insolvenzrecht beschäftigen die
Berufsgruppe der Insolvenzverwalter auch auf dem Deutschen
Insolvenzverwalterkongress, der in diesen Tagen in Berlin
stattfindet. Der jährlich stattfindende Kongress ist für die mehr als
600 Teilnehmer ein zentraler Branchentreffpunkt und eine Plattform um
aktuelle Gesetzesvorhaben im Kreis der Fachöffentlichkeit zu
diskutieren.

*Quelle: Ifo Konjunkturperspektiven 10/2018:
https://www.cesifo-group.de/DocDL/KT_ifoKP_2018_10.pdf

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband
der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 480
Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser
Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze
ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach
ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige,
transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige
Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.



Pressekontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
Email: presse@vid.de
www.vid.de

Original-Content von: VID e.V., übermittelt durch news aktuell


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