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Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu

Geschrieben am 05-11-2018

Hamburg (ots) - Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21.
September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die
Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom
16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte
Sparkasse habe durch ihre AGB-Regelung in Ziff. 11 die Ausübung des
Widerrufsrechts unzulässig erschwert. Durch die unzulässige
AGB-Klausel entstehe bei einem Darlehensnehmer der unzutreffende
Eindruck, dass er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen könne. Dabei bezieht sich das
Landgericht Ravensburg auf ein BGH-Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR
309/16 -), in der der Bundesgerichtshof die Aufrechnungsklausel als
unzulässig erachtet hat. Das Landgericht wendet diese
BGH-Entscheidung nun auf den Widerruf von Darlehen an und sieht in
der Klausel eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.

"Das Landgericht Ravensburg-Urteil sorgt für eine Neubelebung des
Widerrufsjokers. Es lässt sich auf fast alle Immobiliardarlehen und
Autokredite anwenden. Das Aufrechnungsverbot ist in nahezu allen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen
enthalten," weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Mit diesem neuen rechtlichen Argument können sehr
viele Verbraucher sich von ihrem überteuerten Darlehen trennen und zu
niedrigeren Darlehenszinsen neu abzuschließen. Auch erstinstanzlich
verlorene Gerichtsverfahren können unter Umständen mit diesem Ansatz
noch gedreht und in der Berufungsinstanz gewonnen werden", sagt
Anwalt Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern eine
kostenfreie Überprüfung der Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits
an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren unter anderem auf den
Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher
im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die
Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat HAHN
Rechtsanwälte in Widerrufsfällen bereits mehr als 50 positive Urteile
für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die
derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen
finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf-von-darlehen.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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