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77. Bayerischer Ärztetag - Arbeitstagung (FOTO)

Geschrieben am 29-10-2018

München/Nürnberg (ots) -

Der 77. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste in seiner Arbeitssitzung
in Nürnberg unter anderem folgende Beschlüsse:

Medizinstudienplätze

Der 77. BÄT fordert, die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin
mindestens auf 17.000 pro Jahr zu erhöhen. So viele Studienplätze gab
es deutschlandweit vor der Wiedervereinigung. Im Jahr 2017 wurden nur
10.750 Plätze für Studienanfänger angeboten. Die Erhöhung müsse mit
einer finanziellen Unterstützung der medizinischen Fakultäten
einhergehen. Der Ärztemangel werde in den nächsten Jahren immer
gravierender werden, deshalb müsse der erste dringliche Schritt eine
schnelle Erhöhung der Studienplätze sein.

Zulassung zum Medizinstudium

Der 77. BÄT begrüßt das Engagement der Medizinischen Fakultäten
bei der Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH)
und ruft die bayerischen Universitäten dazu auf, diese Kriterien im
Sinne des Masterplans Medizinstudium 2020 weiter zu verbessern. Im
Vordergrund sollten dabei neben den bereits bei allen bayerischen
Universitäten existierenden Auswahlkriterien (Durchschnittsnote,
einschlägige Berufsausbildung und Test für Medizinische Studiengänge)
folgende kumulativ anzuwendende Punkte stehen: soziales,
ehrenamtliches oder wissenschaftliches Engagement; Losverfahren, ggf.
gewichtet; Auswahlgespräch der Universität; wohnortnaher Studienort.

Organspende

Die bayerische Ärzteschaft unterstützt die Forderung des 121.
Deutschen Ärztetages zur Einführung der Widerspruchslösung bei der
Organspende. Obwohl die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung
auch nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hoch sei, sinke die Zahl der
Organspenden kontinuierlich. Laut Deutscher Stiftung
Organtransplantation (DSO) wurden 2017 nur 797 Organspenden
durchgeführt. Gleichzeitig warteten mehr als 10.000 Menschen in
Deutschland auf ein Spenderorgan. Dieses Problem, das jedes Jahr für
den Tod vieler Patienten auf der Warteliste verantwortlich sei,
könnte durch die Einführung der in einigen europäischen Ländern
bereits geltenden Widerspruchslösung effektiv bekämpft werden. Da
auch für die Widerspruchsregelung der mutmaßliche Wille des Spenders
in Zweifelsfällen zu klären sei, bleibe die Autonomie des Spenders
weiterhin gewährleistet. Weitere Forderungen sind die Finanzierung
der Explantationskosten für die Entnahme-Klinik, die Information,
Förderung und Freistellung der Transplantationsbeauftragten sowie die
Einrichtung eines Transplantationsregisters, um die
Willensentscheidung der Menschen darzustellen.

Versorgung von psychisch Kranken

Der 77. BÄT unterstützt die Forderung der in Bayern aktiven
Verbände aus dem Bereich der Psychotherapie, Psychiatrie und
Psychosomatischen Medizin, einen neuen "gestuften und gesteuerten"
Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung abzulehnen, wie er in der
Kabinettsvorlage für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
vorgesehen ist (§ 92 Sozialgesetzbuch V). Wenn eine zusätzliche
Vorabklärung vor einer Psychotherapie durch einen eingeschränkten
Kreis von Behandelnden eingeführt würde, könnte sich die Versorgung
von psychisch Kranken verzögern bzw. nachhaltig verschlechtern oder
sie würde sogar ganz verhindert. Die geplante Regelung konterkariere
die Fortschritte der erst im Jahr 2017 komplett überarbeiteten Reform
der Psychotherapierichtlinie.

Pflegenotstand

Die Delegierten des 77. BÄT unterstützen das Volksbegehren "Stoppt
den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" und fordern eine
bedarfsgerechte und verbindliche Personalbemessung für alle
Gesundheitsberufe, die an Patientinnen und Patienten tätig sind. Der
Pflegekräftemangel in Bayerns Krankenhäusern sei eklatant und
beeinträchtige tagtäglich sowohl die Qualität der Patientenversorgung
als auch die Professionalität, berufliche Zufriedenheit und
Gesundheit des Pflegepersonals. Bayern laufe Gefahr, in einen
Pflegenotstand und damit eine Versorgungskrise historischen Ausmaßes
zu geraten. Ein am Pflegebedarf ausgerichtetes
Personal-Bemessungsinstrumentes sei das Gebot der Stunde.

Genfer Gelöbnis

Die 68. Generalversammlung des Weltärztebundes hat 2017 in Chicago
das Genfer Gelöbnis überarbeitet. Der 77. BÄT hat beschlossen, diese
neue Fassung des Genfer Gelöbnisses der Berufsordnung für die Ärzte
Bayerns voranzustellen und damit die bisherige Version zu ersetzen.
Die neue Deklaration von Genf wurde im Bayerischen Ärzteblatt 9/2018,
S. 457, veröffentlicht und ist im Internet unter
www.bayerisches-ärzteblatt.de abrufbar.

Flüchtlinge

Die Delegierten fordern die zuständigen Behörden in Bayern auf, in
allen Sammelunterkünften Strukturen zu schaffen, die es erlauben,
besonders verletzliche Personen wie Kinder, Schwangere oder
Polytraumatisierte schnell zu identifizieren, um ihre körperliche und
seelische Gesundheit zu sichern. Hierbei wären internationale
Standards in Bezug auf Gestaltung der Unterkünfte hilfreich, zum
Beispiel durch abgetrennte Räumlichkeiten für Frauen, in die Männer
keinen Zutritt haben. Mangelnder Schutz in Transitzentren,
Erstaufnahmen, Gemeinschaftsunterkünften oder Abschiebeeinrichtungen
würden die körperliche und seelische Gesundheit gefährden. Des
Weiteren fordern die Delegierten die zuständigen Stellen auf
kommunaler, Bezirks- und Landesebene auf, in
(Flüchtlings-)Unterkünften und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen
die internationalen Menschenrechtskriterien zur medizinischen
Versorgung zu ermöglichen und zu gewährleisten.



Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon:089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de

Original-Content von: Bayerische Landesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


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